Öffentlichkeit beteiligen: Umweltrecht und Akzeptanz verbessern
ÖKOBÜRO arbeitet stets daran, dem Umweltschutz in rechtlichen Verfahren vor österreichischen Behörden und Gerichten zum Durchbruch zu verhelfen. Dafür setzen wir uns politisch für die stetige Verbesserung der österreichischen Umweltverfahren ein und nehmen auch selbst an strategisch wichtigen Verfahren teil, um rechtliche Grundsatzfragen durch Gerichte klären zu lassen.
Internationale Grundlage für die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten ist die Aarhus Konvention. In Österreich haben anerkannte Umweltschutzorganisationen bei verschiedenen Genehmigungsverfahren Beteiligungsrechte. ÖKOBÜRO setzt sich z.B. im Bereich Artenschutz, der Wasserkraft oder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Umweltschutz ein.
Projekte mit umweltrelevanten Auswirkungen bedürfen in der Regel einer behördlichen Genehmigung. Diese soll gewährleisten, dass Umweltgesetze bei der Projektverwirklichung eingehalten werden. Eine besondere Rolle kommt dabei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu. Dabei werden Auswirkungen von Großprojekten auf die Umwelt beurteilt. Aber auch bereits ein Schritt vor der Projektebene wirkt ÖKOBÜRO darauf hin, dass die Öffentlichkeit frühzeitig bei der Erstellung von Plänen und Programmen (z.B. Flächenwidmungspläne, Verkehrswegepläne, Raumentwicklungsprogramme) durch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) eingebunden wird.
Insbesondere aufgrund der Aarhus Konvention der UNECE hat die Öffentlichkeit außerdem in Umweltangelegenheiten ein Recht auf Information, Beteiligung und Kontrolle. Unter dem Schlagwort „Compliance“ überwachen wir, ob die österreichischen Umweltschutzvorschriften die Vorgaben aus internationalem und europäischem Recht einhalten.
Wo es rechtlich möglich ist, bringen wir uns von Anfang an direkt in diese Umweltverfahren ein. Wenn es erforderlich ist, bekämpfen wir außerdem rechtswidrige Entscheidungen vor Gericht, um diese im Sinne des Umweltschutzes zu verbessern.