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Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Salzburger Entwürfe zu Maßnahmengebiets- und Weideschutzgebietsverordnung verstoßen gegen Unionsrecht.
Aarhus Biodiversität Energie Naturschutz
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten ÖKOBÜRO, J&E und WWF Bedenken hinsichtlich des Niederösterreichischen Entwurfs zu einer Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Mit dem Gesetz über den Schutz der Kärntner Almen und Weiden will das Land Kärnten die Entnahme, also Tötung, von Wölfen gesetzlich festlegen. ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment und WWF Österreich nehmen dazu Stellung und verdeutlichen, dass pauschale Ausnahmen von Artenschutzbestimmungen und fehlender Rechtsschutz nicht mit dem Unions- und Völkerrecht vereinbar sind.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Aarhus Biodiversität Pflanzenschutz Wolf
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern ÖKOBÜRO und WWF Bedenken bezüglich des Entwurfs der Vorarlberger Landesregierung. Dieser widerspricht dem strengen unionsrechtlichen Schutz von Wölfen und vernachlässigt den Einzelfallbezug.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Urteil Öffentlichkeitsbeteiligung
Der VwGH stellt in einer Entscheidung in Zusammenhang mit der Niederösterreichischen Fischotter-Verordnung fest, dass Umweltorganisationen an behördlichen Verfahren zur Erlassung von Verordnungen beteiligt werden müssen wenn diese Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten haben. Es muss auch ein Antragsrecht auf Abänderung und Aufhebung solcher Verordnungen geben. Die Entscheidung wurde von Gregor Schamschula und Birgit Schmidhuber für die Recht der Umwelt aufbereitet.
Recht der Umwelt 5/23, Seite 218
URL: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ENrdu20230525
Aarhus Transparenz Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aarhus Konvention ist ein UN-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Unser Informationstext zur Aarhus Konvention enthält allgemeine Informationen zu diesem völkerrechtlichen Vertrag sowie zum Kontrollmechanismus, der dahintersteht.
Aarhus Transparenz Umweltinformationen
Jede Person hat ein Recht darauf, Informationen über den Zustand der Umwelt und Maßnahmen zum Umweltschutz zu erhalten. In unserem Informationstext zu den Umweltinformationsgesetzen erfahren Sie unter anderem, was Umweltinformationen sind, wer diese herausgeben muss und wie Sie die Informationen erhalten können.
Aarhus EU Luft Umweltverfahren
Wir alle haben ein Recht auf saubere Luft, der Staat ist verantwortlich dafür, dass die Luftqualität nicht gesundheitsschädlich ist. Der Informationstext zum Recht auf saubere Luft soll Ihnen einen Einblick geben, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung Österreich unternimmt und wie Sie Ihr Recht auf saubere Luft einfordern können.
Aarhus Umweltverfahren
Das Umweltrecht ist überwiegend in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – also im Verwaltungsrecht – geregelt, zuständig sind Verwaltungsbehörden. Wer Partei dieser Verfahren ist, welche Rechte sich ergeben und wie ein solches Verfahren abläuft, erklärt unser Informationstext.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
Die Erhaltung der Biodiversität ist eine Voraussetzung für das Überleben und das Wohlergehen der Menschheit. Um dies sicherzustellen, gibt es in Österreich und der EU zahlreiche Naturschutzgebiete sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Aarhus EU UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zielt darauf ab, Umweltauswirkungen von Großprojekten vor der Zulassung zu prüfen, basierend auf EU-Richtlinien und nationalem Gesetz. Unser Informationstext zum UVP-Verfahren bietet Anleitungen für Betroffene, Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen, um sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment sowie der WWF Österreich Stellung zum Entwurf der Steiermärkischen Wolfsverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des gegenständlichen Begutachtungsentwurfs fordern wir diesen ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfmanagement fortzusetzen. Insbesondere wäre es an der Zeit den Steiermärkischen Wolfsmanagementplan zu überarbeiten.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und Justice & Environment Stellung zum Entwurf des Gesetzes, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 und das Landesumweltanwaltschafts-Gesetz geändert werden sollen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der vorliegende Begutachtungsentwurf eine massive und unsachliche Schwächung des Umweltschutzes darstellt. Gleichzeitig bleiben bestehende Umsetzungslücken aufgrund völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen unberührt. ÖKOBÜRO und J&E fordern daher, den vorliegenden Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten und sowie die bestehenden Lücken zur Umsetzung der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen zu schließen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO und Justice & Environment ergänzend Stellung zur Änderung des Forstgesetzes.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO und Justice & Environment begrüßen in der Stellungnahme zur Änderung des Forstgesetzes die Einbeziehung der Naturschutzabteilungen der Länder, sehen jedoch keine Verbesserungen bei der Einbindung der Öffentlichkeit.
Aarhus Biodiversität EU Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Artenschutz ist entscheidend für den Erhalt der globalen Biodiversität, und Umweltschutzorganisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von strengen gesetzlichen Artenschutzvorschriften wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Unser Informationstext erklärt die rechtlichen Grundlagen und bietet Leitlinien für Umweltschutzorganisationen, einschließlich einer Anleitung zur Einreichung von Beschwerden gegen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen.
Aarhus Atomkraft
Mit diesem Schreiben nahm ÖKOBÜRO zu einer Request for Advice des Tschechischen Umweltministeriums Stellung. Dieses hatte beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) erfragt, wie genau die Empfehlungen des ACCC zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zum Atomkraftwerk Dukovany umzusetzen seien.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf einer Oö. Wolfsmanagementverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs zur Oö. Wolfsmanagementverordnung fordern ÖKOBÜRO und der WWF Österreich, den Verordnungsentwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfsmanagement fortzusetzen.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Aarhus Energie Klima Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Papier nimmt ÖKOBÜRO Stellung zur geplanten EU-Notfallmaßnahmenverordnung, mit der der Ausbau der erneuerbaren Energieträger europaweit vorangetrieben werden soll. Positiv sind geplante Erleichterungen für die Installation von Wärmepumpanlagen und Vereinfachungen für Repowering-Projekte. Gleichzeitig sieht ÖKOBÜRO den Vorschlag undemokratisch und hält manche Vorschläge für umweltschädlich.
Aarhus
In this statement, ÖKOBÜRO comments on the plan of action of the European Union regarding the implementation of the recommendations resulting from the Committee’s findings on communication ACCC/C/2015/128.
Aarhus
Recently, Belarus announced its intention to wirthdraw from the Aarhus Convention, taking effect on 24 October 2022. In this letter, ÖKOBÜRO together with EEB, J&E, CIEL, Guta Association, JHR, and WECF express their regret at this decision.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
This legal analysis and practical guide on LTE is the result of a cooperation between ÖKOBÜRO - Alliance of the Austrian Environmental Movement and the Resource & Analysis Center “Society and Environment” (RACSE). In addition to providing an overview as to relevant legal aspects and recent developments, it shall lead to a clear overview of interrelations and better information of the public and interested representatives of Parties to the Espoo and Aarhus Conventions.
Aarhus Atomkraft UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
In this statement, ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, and Aarhus Konvention Initiative comment on the draft plan of action of Czechia regarding the implementation of decision VII/8e adopted by the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Energie Klima Luft Naturschutz SUP UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Turbo für die Energiewende: Klimaministerium will Umweltverfahren optimieren
2. Aarhus-Vertragsparteien wählen UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützende
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Transparenz Umweltverfahren Zivilgesellschaft
The 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention and the 3rd extraordinary Meeting of the Parties to the Convention took place back-to-back in Geneva and via Zoom from 22 to 24 April 2022. Among the over 170 registered participants, there were various NGOs, inter alia from Austria, Belgium, the Czech Republic, Hungary, Ireland, North Macedonia, and the UK.
Aarhus EU Energie Klima SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Justice & Environment addressed the question of sufficient public participation regarding renewable energy projects, expecially within the REPowerEU initiative.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Nuclear Transparency Watch addressed the importance of promoting the principles of environmental democracy within the International Atomic Energy Agency (IAEA).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 74th Meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) was held virtually from 15 to 18 March 2022. Communicants and observers were invited to participate in open sessions on 15 and 17 March.
Aarhus SUP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The Aarhus Convention Task Force on Access to Justice was held in hybrid format in Geneva and via Zoom from 27 to 28 April 2022. There were various NGOs present, inter alia from Austria, Belgium, the Czech Republic, France, Hungary, Ireland, North Macedonia, and the UK - including ÖKOBÜRO and Justice and Environment (J&E).
Aarhus Atomkraft Energie Umweltverfahren
The first International Conference on Nuclear Law took place from 25 to 29 April 2022 in Vienna in a hybrid format. Registered NGOs who were not among the invited organisations had the possibility to participate virtually as observers.
Aarhus Atomkraft Energie Luft Naturschutz Umweltverfahren
1. Rechtliche Bedenken rund um Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke
2. Verkleinerung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ verfassungswidrig
3. Aktuelles
4. English summary
Aarhus
Eine Stellungnahme des Ökobüros zum Gesetz mit dem das Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt geändert wird.
Aarhus Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat sich die Salzburger Naturschutznovelle genauer angesehen. Zwar gibt es einzelne Verbesserungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Naturschutzverfahren, einer vollständigen Umsetzung der Aarhus Konvention entspricht die Novelle jedoch nicht.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
When it comes to the lifetime extension of nuclear power plants, members of the public have right to express their opinion, possible fears, and suggestions for improvement. ÖKOBÜRO created this practical toolkit to assist private persons, community initiatives and NGOs in participating in such assessment procedures.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft Energie Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Aarhus Naturschutz
In Kärnten soll eine unlimitierte Anzahl von Wölfen über zwei Jahre hinweg zum Abschuss freigegeben werden. Diese Ausnahme vom strengen Artenschutz soll in Form einer Verordnung auf den Weg gebracht werden: mangels Möglichkeit in einer Verordnung Einzelfallprüfungen anzustellen widerspricht diese der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie; auch werden Beteiligungs- und Überprüfungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit so ausgehebelt. ÖKOBÜRO und WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen und stattdessen eine neue Richtung einzuschlagen, um in Zukunft ein sinnvolles und nachhaltiges Wolfsmanagement möglich zu machen.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Umweltverfahren
1. Das Kraftwerk Schwarze Sulm beschäftigt erneut die Gerichte: Rechte von Umweltschutzorganisationen gestärkt
2. Aarhus Vertragsstaatenkonferenz resultiert in vielschichtigen Ergebnissen
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the European Union at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Austria at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Transparenz Umweltinformationen
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Slovakia at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the Czech Republic at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Rechtsprechungsdivergenzen zum Beschwerderecht von Umweltorganisationen im Artenschutz
2. Trotz Entscheidung des ACCC bleibt Rechtsschutz gegen umweltschädliche Subventionen vorerst ausständig
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus EU Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO richtet gemeinsam mit anderen NGOs einen offenen Brief an die Attachés der Arbeitsgruppe "Internationale Umweltaspekte", die die Standpunkte der EU in der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz vorbereitet.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aarhus-Konvention hat in den vergangenen Jahren für umfassende rechtliche Entwicklungen gesorgt. Während bestimmte Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt eindeutig von ihrem Anwendungsbereich erfasst sind, setzten sich Gerichte in den vergangenen Jahren zunehmend mit der Frage auseinander, inwieweit Genehmigungen anderer Tätigkeiten mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt von der Konvention erfasst sind und daher die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. Dabei ist fraglich, ob das in Österreich zur Umsetzung gewählte Sondermodell einer Beteiligtenstellung mit Rechtsmittelbefugnis und der damit verbundene Rechtsschutz geeignet ist, um den Vorgaben der Konvention zu entsprechen.
Quelle:
Lueger/Schmidhuber, Einbindung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren durch Beteiligung, NR 2021, 185
© Copyright Verlag Österreich
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
In Salzburg sollen Wölfe per Verordnung zum Abschuss freigegeben werden. Dies widerspricht insbesondere aufgrund der fehlenden Einzelfallprüfung den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU. Zudem werden Beteiligungs- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit missachtet. ÖKOBÜRO und der WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen.
Aarhus Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 71st meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) was held from 7 to 9 July 2021 in Geneva. Part of the agenda was the discussion on the final progress reports of the member states on their implementation of the obligations under the Aarhus Convention.
Aarhus Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Aarhus Abfall Energie Klima Umweltinformationen Zivilgesellschaft
Aarhus Energie UVP Umweltverfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit leistet einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Akzeptanz von Projekten in Österreich. Große Photovoltaik-Anlagen, die auf Freiflächen errichtet werden, können zu Auswirkungen auf Landschaft, Boden und Biodiversität führen und sind aufgrund ihrer Dimension oft von der betroffenen Öffentlichkeit unerwünscht. Solche Anlagen werden jedoch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. ÖKOBÜRO fordert daher die UVP-Pflicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und hat in einem Positionspapier unterschiedliche Schwellenwerte dafür vorgeschlagen.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit leistet einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Akzeptanz von Projekten in Österreich. Wenngleich hier auf EU-Ebene ein bestimmter Rahmen gesetzt wird, unterscheiden sich die Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. ÖKOBÜRO hat in einem Positionspapier unterschiedliche Lösungsvorschläge für bestehende Defizite in Österreich gesammelt.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Das Chaos der Kundmachungsplattformen
2. EuGH fällt Urteil zu Rechtsschutz aufgrund der Aarhus Konvention
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments the Party’s responses to questions from the Committee to the Party concerned relating to the lifetime extension of Dukovany Nuclear Power Plant, ACCC/C/2016/143 (Czech Republic)
Aarhus EU Umweltverfahren
In October 2020, Austria submitted its 3rd progress report to the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on its implementation of MOP Decision VI/8b on compliance with the Convention. ÖKOBÜRO reacted with a statement pointing out legal and practical challengen regadring the implementation of access to justice.
Aarhus Umweltinformationen Umweltverfahren
Praktische Erfahrungen mit den unterschiedlichen Kundmachungsplattformen von Bund und Ländern zeigen eine Vielzahl an Schwierigkeiten auf, die für die Beteiligung von Umweltorganisationen eine Hürde darstellen. ÖKOBÜRO fordert daher eine einheitliche Plattform mit übersichtlichem Aufbau sowie der Möglichkeit, Verfahren nach verschiedenen Kriterien zu sortieren.
Aarhus EU Umweltverfahren
Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wesentliches Rechtsinstitut. Ist ihre Aushöhlung iZm der Umsetzung der AarhK rechtskonform?
Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrdu20210104
Aarhus Atomkraft EU Energie Umweltverfahren Zivilgesellschaft
Environmental organizations are entitled to legal remedies against environmentally relevant decisions of the European Commission on state subsidies. This follows from the draft findings of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on communication ACCC/C/2015/128 by ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 concerning the European Union. ÖKOBÜRO supports the ACCC's considerations and submitted some remarks.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
1. LVwG Salzburg hebt Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes auf
2. Aarhus Komitee verlangt Rechtsschutz gegen Beihilfenentscheidungen mit Umweltbezug
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Klima Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO- Allianz der Umweltbewegung nimmt hiermit Stellung zum Gesetzesentwurf zur Novelle des Mineralrohstoffgesetzes im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Der Fokus liegt hierbei auf der verfahrensrechtlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Möglichkeit von Kontrollen aufgrund von begründeten Bedenken Dritter.
Aarhus Umweltverfahren
- Effizientere Verfahren durch Parteistellung
- Einheitliche gesetzliche Umsetzung
- Kundmachung in einheitlichem Portal
- Kosten beschränken
- Rechtsschutz gegen Pläne, Programme und Unterlassungen sicherstellen
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Artikel 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention soll die Mitwirkung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren sicherstellen, welche für die Vertretung der Interessen der Allgemeinheit von essentieller Bedeutung ist. Dieses Positionspapier bietet Vorschläge dafür, wie die innerstaatliche Umsetzung dieser Bestimmung aussehen könnte und was es dabei zu beachten gilt. Die behandelten Themen sind unter anderem:
- Parteistellung von Umweltschutzorganisationen
- Umsetzung durch ein einheitliches Gesetz
- Kundmachung von Verfahren in einem einheitlichem Portal
- Antrags- und Beschwerderechte bei Unterlassungen
- Beschränkung von Verfahrenskosten
- die bisherige Performance Österreichs bei der gebotenen Umsetzung
Aarhus EU Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Ein umstrittener Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2011 wurde neu aufgelegt. Dabei handelt es sich um Änderungen des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes 1970. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten ein, wie die Eingliederung der Naturschutzmaterien in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren, und betont die europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für die betroffene Öffentlichkeit.
Aarhus Luft Umweltverfahren
Zutreffend bejahte der Verwaltungsgerichtshof die Antragslegitimation der betroffenen Öffentlichkeit auf die korrekte Verortung und Aufstellung von Luftqualität-Messstellen. In einem Beitrag für die Zeitschrift "Recht der Umwelt" erläutert ÖKOBÜRO dieses bereits dritte Erkenntnis des VwGH von September 2019 zum Rechtsschutz der Öffentlichkeit im Luftreinhalterecht.
Aarhus EU Naturschutz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Auch Wien veröffentlicht aktuellen Entwurf zur Umsetzung der Aarhus Konvention
2. EuGH-Urteil: Schutz von Wölfen ausgeweitet
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Nachdem alle anderen Bundesländer bereits Bestimmungen zur Umsetzung der Aarhus Konvention in ihre Landesgesetze aufgenommen haben, veröffentlichte nun auch Wien einen aktuellen Begutachtungsentwurf. Dabei handelt es sich um Änderungen des Nationalparkgesetzes, des Naturschutzgesetzes, des Fischereigesetzes und des Jagdgesetzes. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten, wie den Ausschluss einer Rückwirkung, zu kurze Veröffentlichungsfristen und die fehlende Möglichkeit, gegen Unterlassungen oder Pläne und Programme vorzugehen, ein.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
As a targeted input to the ongoing ad hoc group’s work on the issue of NPP lifetime extension under the Espoo Convention, ÖKOBÜRO and the Resource & Analysis Center "Society and Environment" (RACSE) prepared a legal analysis. This paper includes an introduction to the issues of lifetime extension of nuclear power plant as such as well as of the different applicable legal frameworks. Focus is set on issues discussed within the ad hoc group, as well as on additional aspects the authors considered relevant.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In October 2019, the Czech Republic had to submit its second progress report on the implementation of Decision VI/8e. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 sent their remarks to on reported developments to the Aarhus Convention Compliance Committee.
Aarhus Atomkraft Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 66th Meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) took place in Genever from 9 to 13 March 2020. ÖKOBÜRO participated in the sessions on Decision VI/8e (Czech Republic) and Decision VI/8i (Slovakia) via audio conference.
Aarhus Abfall Umweltverfahren
Für eine vollständige Umsetzung der Aarhus Konvention Abfallwirtschaftsgesetz gibt es noch einiges zu tun. ÖKOBÜRO hat einen Überblick erstellt, welche Maßnahmen im Zuge der AWG-Novelle erforderlich sind.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8e regarding the implementation of the Convention by the Czech Republic. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8i regarding the implementation of the Convention by Slovakia. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Aarhus Urteil Wasser Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
- Ein Blick auf die Aarhus Umsetzungen in den Bundesländern
- Erste Klimaklage siegt vor niederländischem Höchstgericht
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Planned Lifetime Extension (PLEX) or Long-Term Operation (LTO) of nuclear power plants is a sensitive issue within the European energy sector. This is due to the age of the operating reactors in conjunction with the near impossibility to construct and/or finance new reactors. It often seems easiest to continue the operation of old reactors as an existing electricity source. This paper was prepared as a targeted input to the ongoing ad hoc group’s work on the issue of NPP lifetime extension under the Espoo Convention in the light of recent case-law, especially ECJ case C-411/17. It aims at gaining better insight in the issue of carrying out obligatory environmental impact assessments (EIA) for operating nuclear reactors once they reached their design lifetime.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Verena Madner, Wirtschaftsuniversität Wien, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Wolfgang Rehm, VIRUS - WUK Umweltbureau, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Andreas Binder, Stadt Wien - Umweltschutz, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Bisherige Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die neuen Voraussetzungen im UVP-G für viele Vereine eine praktische Hürde darstellen. Für ein besseres Verständnis war es daher erforderlich, die praktischen Auswirkungen für die österreichische Zivilgesellschaft zu analysieren und unter den Aspekten der Aarhus Konvention und unionsrechtlicher Vorgaben zu beleuchten.
Aarhus Umweltverfahren
ÖKOBÜRO Umweltjurist Gregor Schamschula präsentierte mögliche Auslegungen der aktuellen Rechtsfrage, wie lange zurück Umweltorganisationen Bescheide als übergangene Partei bekämpfen können, sowie welche Schritte zur Herstellung von Rechtssicherheit zu setzen wären.
Aarhus Energie Klima Naturschutz Umweltverfahren
- Nationaler Energie- und Klimaplan in Begutachtung
- Ausnahmen vom besonderen Artenschutz: EuGH legt Voraussetzungen der FFH-RL erneut streng aus
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus EU Energie Klima Luft UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
- „Klimaklagen“ in Österreich
- Verlängerung des belgischen AKWs Doel erfordert UVP- und Naturverträglichkeitsprüfung
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Within the open procedure on Aarhus Case ACCC/C/2016/143 regarding the longterm operation of the NPP Dukovany, ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 updated the Compliance Committee on additional information they had received after the hearing in Geneva.
Aarhus Grundrechte Nachhaltigkeit SUP Transparenz UVP Umweltverfahren Versammlungsfreiheit Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Forderungen der Allianz der Umweltbewegung zur Verbesserung des Umweltschutzes, zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Erreichung der SDGs sowie zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Demokratie.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes, mit dem das Tiroler Naturschutzgesetz 2005, das Tiroler Jagdgesetz 2004 und das Tiroler Fischereigesetz 2002 geändert werden (Tiroler Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend das Gesetz mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, das Salzburger Nationalparkgesetz 2014, das Jagdgesetz 1993 und das Fischereigesetz 2002 geändert werden (Salzburger Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes über die Anpassung der Burgenländischen Rechtsordnung an die Aarhus-Konvention (Burgenländisches AarhusBeteiligungsgesetz).
Aarhus EU Grundrechte Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Dieses Toolkit verschafft einen umfassenden Überblick über die Rechtsstruktur des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Es zielt darauf ab, die rechtlichen Möglichkeiten darzustellen, aber auch Hürden und Defizite der Regelungssysteme aufzuzeigen und anzusprechen. Der erste Teil des Toolkits gibt eine Einführung in das Rechtssystem der Aarhus Konvention und die Entscheidungspraxis des ACCC. Der zweite Teil behandelt EU-Rechtsvorschriften sowie Rechtsprechung des EuGH. Der dritte Teil widmet sich schließlich dem rechtlichen Rahmen in Österreich.
Aarhus Umweltverfahren
Die bisher vorgeschlagenen Änderungen stellen erste Schritte in Richtung einer gänzlichen Umsetzung der Aarhus Konvention dar. Um eine ausreichende Einbindung der Öffentlichkeit samt Zugang zu Gerichten auf Landesebene sicherzustellen, sind jedoch noch weitergehende Rechtsänderungen erforderlich.
Aarhus Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Mit diesem Gesetz versucht Kärnten vergeblich, seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen beim Gerichtszugang für Umweltschutzorganisationen nachzukommen.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
On 3 July 2019 the Aarhus Convention Compliance Committee held a Hearing on Case ACCC/C/2016/143 (Czech Republic). ÖKOBÜRO participates as communicant in this session discussing the longterm operation of the nuclear power plant Dukovany.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 3 July 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee held a hearing on case ACCC/C/2016/143 regarding the NPP Dukovany. ÖKOBÜRO participated as communicant and made several remarks.
Aarhus Abfall EU Energie Klima Luft SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
- Verwaltungsgerichtshof: Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit gilt seit 2009
- EuGH stärkt Luftschutz der betroffenen Öffentlichkeit
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren
ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 follow the implementation of Decision VI/i by Slovakia as communicants closely. In June 2019 they sent a letter to inform the Aarhus Convention Compliance Committee of recent developments regarding the disclosure of information to the public.
Aarhus Klima
Rechtliche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft. Präsentation anlässlich unserer Tagung Climate Litigation vom 4. Juni 2019.
Aarhus Abfall Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen nach § 37 AWG sollen eine Ausnahme von der abfallwirtschaftlichen Genehmigung erhalten. Damit würde der erst im November 2018 im Aarhus-Beteiligungsgesetz verankerte Rechtsschutz für Umweltschutzorganisationen bei § 37-Anlagen wieder abgeschafft.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention. Darüber hinaus befürwortet ÖKOBÜRO die Aufnahme von Erfordernissen des Klimawandels in die Zielbestimmung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Während die Novelle eine Verbesserung gegenüber der vorhergehenden Gesetzeslage darstellt, bestehen jedoch noch einige Umsetzungslücken.
Aarhus EU Klima Lärm Naturschutz Transparenz UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
- Verwaltungsgerichtshof bestätigt Bewilligung der dritten Piste am Flughafen Wien
- Europäisches Gericht entscheidet: Studien zu Glyphosat müssen herausgegeben werden
- Aktuelles
- English summary
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
From 11 to 15 March 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had its 63rd Meeting. ÖKOBÜRO participated via audio conference in the sessions on Decision VI/8e (Czech Republic) and Decision VI/8i (Slovakia) and submitted brief statements.
Aarhus EU Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
- Standortentwicklungsgesetz in Stark überarbeiteter version In Kraft Getreten
- Öffentliche Konsultation: Umsetzung der Aarhus Konvention auf Eu-Ebene
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Umweltausschuss des Niederösterreichischen Landtages liegt derzeit eine Novelle des Naturschutz- und Jagdgesetzes, mit der die Umsetzung der Aarhus Konvention in Landesrecht vollzogen werden soll. Ziel ist die völker- und unionsrechtlich erforderliche Einbindung von Umweltschutzorganisationen in die Verfahren. Leider weist der Umsetzungsvorschlag mehrfach Lücken und Verstöße auf.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Oberösterreich hat nach der Steiermark als zweites österreichisches Bundesland einen Entwurf zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Rahmen einer Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019 veröffentlicht. Die Umsetzung fällt weit hinter dem zurück, was aus unions- und völkerrechtlicher Sicht geboten wäre. Zudem beschränkt sie die Beteiligung der Landes-Umweltanwaltschaft in unzulässiger Weise. ÖKOBÜRO legte im Zuge einer Stellungnahme nahe, den Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten.
Aarhus Abfall EU Luft Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Facts and details regarding the amendments adopted by the Austrian National Council on 25 October 2018 and the Federal Council on 8 November 2018 amending the Austrian Waste Management Act 2002 (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG), the Air Pollution Control Act – Air (Immissionsschutzgesetz-Luft – IG-L) and the Water Protection Act 1959 (Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG) - Aarhus Participation Act 2018 (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018)
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Der Entwurf für die StESUG Novelle 2019 enthielt - trotz teilweisem Verbesserungsbedarf - einen ambitionierteren Ansatz zur Umsetzung der Aarhus Konvention durch die Steiermark als die anderen Bundesländer. Beschlossen wurde später jedoch eine wesentlich schlechtere Version, die sich an den anderen Ländern orientierte.
Aarhus Luft Umweltverfahren Wasser
Durch die vorliegende Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention soll nun auch die dritte Säule – Zugang zu Gerichten – in Österreich gesetzlich verankert werden. Die Umsetzung soll das Recht der Öffentlichkeit auf Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten sowie Rechtssicherheit für Projektwerbende gewährleisten. Nichtsdestotrotz besteht an einigen Stellen Verbesserungsbedarf um eine vollständige Umsetzung der Aarhus Konvention sicherzustellen.
Aarhus EU UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
An amendment to the Austrian Environmental Impact Assessment Act (UVP-G) came into force on 1 December 2018. Its aim is to tighten conditions for the recognition of environmental organisations. According to the new version of § 19 (6) UVP-G, registered associations must have at least 100 members and unions of such associations must have at least five member associations that fulfil the aforementioned requirement in order to be recognized as environmental organisations and thus admitted as parties to environmental proceedings. This short study analysis the amendment from an international and EU law perspective.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Die geplante Änderung des UVP-G stellt einen klaren Verstoß gegen die Aarhus Konvention und die UVP-RL dar. Darüber hinaus gibt es auf Unionsrechtsebene bereits eindeutige und rechtlich verbindliche Aussagen über die Unzulässigkeit einer rein mengenmäßigen Beschränkung.
Aarhus EU Luft Umweltverfahren
Das Recht von Umweltorganisationen auf Geltendmachung behördlicher Unterlassungen am Beispiel Luftreinhaltung.
Der VwGH öffnet mit einer aktuellen Erkenntnis zum Thema Luftqualität mit Verweis auf EuGH-Rechtsprechung und den Effektivitätsgrundsatz die Tür für die Umsetzung der Aarhus-Konvention. Umweltorganisationen sind berechtigt, die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Das gilt auch für behördliche Unterlassungen. Widersprechendes nationales Recht ist außer Acht zu lassen.
Aarhus EU Umweltverfahren
Österreich muss der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen im Umweltrecht vor einem Gericht bekämpfen zu können. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus der Aarhus Konvention, konkret aus Artikel 9 Absatz 3 dieses völkerrechtlichen Vertrages, den Österreich und die EU 1998 unterschrieben. Eine neue Studie beantwortet nun ausführlich die Frage nach den notwendigen Umsetzungsschritten für das Völker- und Europarecht in Österreich.
Ausführlich geht die Studie darauf ein, welche Rechte anerkannten Umweltorganisationen aufgrund Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus Konvention zukommen müssen und zwar konkret für Bereiche des Europarechts und solche des nationalen Rechts. Beachtet werden dabei vor allem die aufsehenerregenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes der letzten Jahre, sowie des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes.
Die Studie wurde vom Umweltdachverband mit Unterstützung von ÖKOBÜRO, dem Kuratorium Wald und dem Alpenverein erstellt.
Aarhus UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich; Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (2018)
Das Standortentwicklungsgesetz ist mehrfach europarechts-, völkerrechts- und verfassungswidrig und würde deshalb in der Praxis zu unvorstellbarer Rechtsunsicherheit und Verfahrensverzögerungen für die Projektwerber führen. Damit erreicht das Gesetz genau das Gegenteil von dem was damit bezweckt werden soll. ÖKOBÜRO lehnt das Standortentwicklungsgesetz aufgrund seiner tiefgreifenden rechtlichen und fachlich völlig fehlgeleiteten Verstöße daher in seiner Gesamtheit ab und empfiehlt ausdrücklich, den Entwurf zurückzuziehen.
Aarhus Umweltverfahren
Ziel des EG-L ist die Reduktion bestimmter Luftschadstoffe, allen voran Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Der Entwurf enthält auch Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit am zu erstellenden Luftreinhalteprogramm. Generell ist die gewählte Lösung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Rechtsschutz analog zur Lösung des IG-L nach dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 gewählt, diesbezüglich ist auch auf die Stellungnahme von ÖKOBÜRO dazu zu verweisen. ÖKOBÜRO begrüßt die Regelung der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Rechtsschutz im Entwurf zum EG-L 2018.
Aarhus Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention, mit der auch die dritte Säule – Zugang zu Gerichten – nun gesetzlich verankert werden soll. Nicht zuletzt wird durch die Umsetzung nicht nur das Recht der Öffentlichkeit auf Beteiligung und Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch Rechtssicherheit für Projektwerbende gewährleistet. Nichtsdestotrotz besteht an einigen Stellen Verbesserungsbedarf wie im Folgenden zu zeigen sein wird.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Kärntner Naturschutzgesetz sollen die Kompetenzen des Kärntner Naturschutzbeirats (= Kärntner Umweltanwalt) erweitert werden. Zwar befürwortet ÖKOBÜRO die Einbindung von Umweltanwaltschaften, bzw. des Naturschutzbeirates, sowie die Ausweitung von dessen Befugnissen, jedoch ist dies nicht ausreichend um der Aarhus Konvention zu genügen. Der Entwurf zur Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes sieht keine Aufnahme von Beschwerderechten und Parteistellung in Verfahren für Umwelt-NGOs bzw. Bürgerinitiativen vor. Damit verstößt das Naturschutzgesetz in Kärnten weiterhin gegen Völkerrecht und steht im Konflikt mit Unionsrecht, was zu erhöhter Rechtsunsicherheit für Rechtsunterworfene führt, da Umweltorganisationen fälschlich von Verfahren ausgeschlossen werden.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bundesland Wien hat kürzlich der Entwurf einer Sammelnovelle zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Wiener Nationalparkgesetz und Wiener Naturschutzgesetz veröffentlicht. Die Novelle hat Anpassungen in Bezug auf die Bestimmungen über den Rechtsschutz zum Ziel. Anerkannten Umweltorganisationen wird das Recht, gegen Bescheide Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien zu erheben, eingeräumt. ÖKOBÜRO begrüßt die Initiative, zeigt jedoch zusätzliche, für eine vollständige Umsetzung erforderliche, Schritte auf.
Aarhus Umweltverfahren
In diesem Papier erläutert ÖKOBÜRO die wesentlichen Argumente, die bei der Umsetzung von Artikel 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention hinsichtlich der Rechtssicherheit und Verfahrensdauer für die Parteistellung und gegen ein „Nachprüfungsrecht“ sprechen.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Für ÖKOBÜRO ist der vorliegende Verordnungsentwurf sowohl was seine rechtliche Grundlage betrifft, als auch hinsichtlich des Inhaltes nicht mit der FFH Richtlinie der EU vereinbar. ÖKOBÜRO kritisiert, dass ein Grundsatz der Richtlinie, nämlich die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierarten wie der Biber eine ist, in der vorliegenden Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO fordert Parteistellung von Umweltorganisationen und Rechtsschutzregelungen laut Aarhus Konvention.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO fordert Parteistellung von Umweltorganisationen und Rechtsschutzregelungen laut Aarhus Konvention in Verfahren nach dem AWG.
Aarhus Transparenz Umweltinformationen
UIG-Verfahren sollten schnell ablaufen. Das heißt, die Zeit zwischen einer UIG-Anfrage und der Antwort sollte möglichst kurz sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass Informationssuchende die Informationen regelmäßig schnell brauchen. Deshalb setzt sich ÖKOBÜRO dafür ein, dass die UIG-Verfahren schnell, fair und transparent ablaufen.
Aarhus Energie Naturschutz SUP Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO Stellungnahme zu der vom Umweltminister geplanten Annahme des Wasserwirtschaftlichen Rahmenplans "Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland".
Aarhus Umweltverfahren
Versuch, ein für den effektiven Rechtsschutz erforderliches Prinzip quasi durch die Hintertüre abzuschaffen: der aufschiebende Rechtsschutz. Aufschiebender Rechtsschutz bedeutet, dass, wenn eine Behörde eine Genehmigung erteilt, im Falle einer Beschwerde gegen diese Genehmigung erst gebaut werden darf, wenn ein Gericht die Richtigkeit der behördlichen Entscheidung geprüft hat. Dieser Grundsatz soll für Straßenprojekte durchbrochen werden, obwohl dies dem Europarecht widerspricht.
Aarhus Umweltverfahren
Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem noch einmal und mit höchster Deutlichkeit klargestellt, dass in Verfahren mit Umweltauswirkungen im Regelfall aufschiebender Rechtsschutz zu gewähren ist. Österreich will hier eine Regelung setzen, die eindeutig rechtswidrig ist
Aarhus Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (2013)
ÖKOBÜRO kritisiert: Bestimmungen zu Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang sowie zu den Umweltinspektionen unzureichend.
Aarhus
ÖKOBÜRO kritisiert die Abschaffung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfG.