5. April 2023 | ÖKOBÜRO Aktuell

Prüfung der Rodungen in Ohlsdorf

Im Februar gaben ÖKOBÜRO und der oberösterreichische Umwelt- und Klimalandesrat eine Pressekonferenz zur Rechtmäßigkeit von Abholzungen in der oberösterreichischen Gemeinde Ohlsdorf. Dort mussten rund 190.000 Quadratmeter Wald weichen, um ein Betriebsbaugebiet zu errichten. Angekündigt wurde, dass an dem Standort rund 600 Arbeitsplätze entstehen sollten. Bis heute ist allerdings unklar, ob und welche Unternehmen sich auf dem Gelände ansiedeln werden – zwischenzeitlich wurde das Gelände sogar auf Willhaben angeboten. Gerade angesichts fortschreitenden Artensterbens und der Klimakrise ist es jedoch wichtig, dass der Wald als Lebensraum und CO2-Speicher so gut als möglich erhalten bleibt. ÖKOBÜRO befasste sich in einer Studie mit der Frage, ob es bei der Bewilligung der Abholzungen zu Behördenversagen gekommen war und präsentierte die Ergebnisse zusammen mit Landesrat Stefan Kaineder der oberösterreichischen Presse:

  1. Fehlende Berücksichtigung eines Europaschutzgebiets im Umwidmungs- und Rodungsbewilligungsverfahren: Die gerodete Fläche liegt teilweise nur 200 Meter vom Europaschutzgebiet „Untere Traun” entfernt. Zahlreiche dort lebende Vogelarten sind auf den Wald als Lebensraum angewiesen. Darauf hätte bei der Widmung der Fläche und bei der Bewilligung der Rodung Rücksicht genommen werden müssen. Pläne und Bewilligungen müssen Verträglichkeitsprüfungen durchlaufen, wenn sie ein Europaschutzgebiet negativ beeinflussen könnten. Das ist jedoch im Fall Ohlsdorf nicht passiert.
  2. Wesentliche Begründungsmängel im Rodungsbewilligungsbescheid: Für eine Rodungsbewilligung nimmt die Forstbehörde eine Interessensabwägung vor. Die BH Gmunden kam – obwohl Ohlsdorf schon vor den Abholzungen unterdurchschnittlich bewaldet war – zu dem Schluss, dass die Schaffung von potenziell 600 Arbeitsplätzen höher zu werten sei als der Erhalt des Waldes. ÖKOBÜRO stellte jedoch fest, dass die Behörde nicht ausreichend präzise begründet hatte, wie sie zu dieser Entscheidung gekommen war.

Letzten Endes könnte der Bescheid der BH Gmunden, mit dem die Rodung bewilligt wurde, aufgrund der Mängel sogar rechtswidrig sein. Weitere Schritte in der Angelegenheit werden zurzeit geprüft.