10. Juni 2021 | News

EU Umweltministerrat diskutiert nach ÖKOBÜRO-Beschwerde NGO-Klagerecht gegen umweltschädliche Subventionen

Anlassfall Atom-Subventionen: Während sich das EU-Parlament und Ministerin Gewessler bereits für ein NGO-Klagerecht gegen umweltschädliche Subventionenausgesprochen haben, sind die Mitgliedsstaaten noch gespalten und die EU-Kommission gegen das Klagerecht.

Presseaussendung vom 10.06.2021:
Der Umweltministerrat diskutiert heute in Luxemburg, ob NGOs zukünftig gerichtlich auch gegen umweltschädliche Subventionen vorgehen dürfen. Anlass dafür war eine Beschwerde der beiden österreichischen Umweltschutzorganisationen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und GLOBAL 2000 wegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2015 die Subventionen genehmigt. Die Umweltschutzorganisationen sahen in den fehlenden Rechtsmitteln dagegen einen Verstoß gegen die Aarhus Konvention.

Umweltministerin Leonore Gewessler unterstützt im Namen Österreichs die Erweiterung der EU Aarhus Verordnung. Sie appelliert heute an die anderen Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission, sich in dieser Frage in Richtung des EU-Parlaments zu bewegen, um beim nächsten Treffen aller Aarhus Vertragsparteien eine glaubwürdige Position vertreten zu können.

Das EU-Parlament folgte bereits im Mai mit großer Mehrheit dem Beschwerdekomitee der Aarhus Konvention (ACCC), das sich zuvor den Argumenten von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 angeschlossen hatte: Mehr als 80 % der Abgeordneten votierten für die gerichtliche Überprüfung umweltschädlicher Subventionen auf Antrag von Umweltschutzorganisationen. Damit verwarfen EU-Parlament und ACCC eine Selbstbeschränkung der EU Aarhus Verordnung: Bisher waren Beschwerden gegen staatliche Subventionen vom Klagerecht ausdrücklich ausgenommen.

ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge hofft auf einen Sinneswandel bei der EU-Kommission und noch skeptischen Mitgliedsstaaten: „Die Atomindustrie lobbyiert massiv unter dem Deckmantel der Klimakrise um neue Subventionen für ihre veraltete und gefährliche Technologie. Angesichts der überwältigenden Zustimmung des EU-Parlaments sollten der Umweltministerrat und die EU-Kommission Europas Umweltschutzorganisationen daher das Klagerecht dagegen in die Hand geben!“

Über die Aarhus Konvention und das Klagerecht für Umweltschutzorganisationen:

Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der UNO zum Schutz von Umweltrechten für die Öffentlichkeit. Die Europäische Union hat das Übereinkommen im Jahr 2005 unterzeichnet, seither ist die Aarhus Konvention Teil der europäischen Rechtsordnung. Die drei Säulen der Aarhus Konvention ermöglichen den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren und den Zugang zu Gerichten als Rechtsschutz gegen Umweltverstöße. Diese dritte Säule soll nun auf umweltschädliche Subventionen ausgedehnt werden.

In der Europäischen Union regelt die „Aarhus Verordnung“ die Anwendung der Aarhus Konvention. Um die Aarhus Verordnung zu ändern, müssen sich EU-Parlament, Umweltministerrat und EU-Kommission in sogenannten Trilog-Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text einigen. Als erste dieser drei Institutionen beschloss im Mai das EU-Parlament, das NGO-Klagerecht auf umweltschädliche Subventionen ausdehnen zu wollen.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 19 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie Birdilfe, GLOBAL 2000, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

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