Die Salzburger Landesregierung will mittels Verordnung Maßnahmengebiete für Wölfe und Weideschutzgebiete für die Wildarten Braunbär, Wolf und Luchs ausweisen. Allerdings missachten mehrere Punkte der Verordnungen die völker- und europarechtlichen Vorgaben. Wölfe, Braunbären und Luchse sind durch die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) unionsrechtlich streng geschützt. Jeder Mitgliedstaat muss dieses strenge Schutzsystem umsetzen. Ausnahmen von diesem Schutz sind nur in Einzelfällen zu bestimmten Zielen und stets nur bei Fehlen “anderweitiger zufriedenstellender Lösungen” zulässig.
Mit den Verordnungen sollen ebenjene “anderweitige zufriedenstellende Lösungen” pauschal für zahlreiche Gebiete ohne Einzelfallprüfung als unmöglich erklärt werden. Ein derartiger genereller Ausschluss von Alternativlösungen entspricht nicht der erforderlichen Einzelfallprüfung und ist somit unionsrechtswidrig.
Außerdem sind anerkannte Umweltorganisationen, zu denen auch ÖKOBÜRO und WWF zählen, aufgrund der Aarhus Konvention an derartigen Verfahren effektiv zu beteiligen. Tatsächlich betrug die Stellungnahmefrist im Begutachtungsverfahren für die Verordnungsentwürfe nur drei Tage. Eine so kurze Frist kann keine effektive Beteiligung ermöglichen.
Angesichts der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel der gegenständlichen
Verordnungen fordern ÖKOBÜRO und der WWF Österreich die Salzburger Landesregierung auf, diese Verordnungen nicht zu erlassen und stattdessen ein Art 16 FFH-RL - konformes, zielführendes Management auszubauen.