21. Februar 2024 | News

Rechtliche Analyse zeigt Schwachstellen in der Raumordnung auf

ÖKOBÜRO zeigt in einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Studie bestehende Schlupflöcher in der Raumordnung anhand des umstrittenen Bauprojekts „Sonnenweiher“ in der niederösterreichischen Gemeinde Grafenwörth auf.

Ausschnitt Luftaufnahme: Grafenwörth mit dem Sonnenweiher rechts im Bild

Nachhaltige Raumplanung ist eine der wichtigsten Hebel für die effektive Bewältigung der Klimakrise, etwa beim Schutz vor Hochwasser und Hitze, aber auch um leistbares Wohnen sicherzustellen. In der neuen Studie zum Projekt „Sonnenweiher“ untersuchte ÖKOBÜRO, inwiefern die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der gleichnamigen Wohnanlage auf der grünen Wiese vorlagen. Dabei zeigte sich, dass der Umweltbericht schlecht begründet war, und trotz einer Befangenheit des Bürgermeisters Alfred Riedl die notwendigen Änderungen mit ihm vom Gemeinderat beschlossen wurden. Die Landesregierung Niederösterreich als Aufsichtsbehörde erteilte ebenfalls ihre Bewilligung, obwohl die Änderungen im Konflikt mit zentralen Planungsgrundsätzen des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, insbesondere einer möglichst flächensparenden verdichteten Siedlungsstruktur, stehen.

Der Fall veranschaulicht die dringende Notwendigkeit einer starken überörtlichen Raumplanung, welche kurzsichtigen Widmungs- und Bauvorhaben einen Riegel vorschiebt. Es braucht klare Bodenschutzziele, eine effektive Bodenschutzstrategie und ein Bundesrahmengesetz für die Raumordnung. Außerdem müssen die Bundesländer ihre Aufsichtspflichten stärker wahrnehmen und entsprechende Änderungen durch die Gemeinden strenger prüfen, um unwiderrufliche Fehler in der Raumordnung zu verhindern.

Es ist nötig, dass der Bund und die Bundesländer ihre gesetzlichen Möglichkeiten besser nutzen, indem sie auf die Gemeindeentwicklung einwirken und kurzsichtige Interessen einschränken. Nur so können negative Folgen für Natur, Bewohner:innen und die Gemeindeverwaltung systematisch verhindert werden. Denn Fehler in der Raumordnung können oft nicht rückgängig gemacht werden und belasten Gemeinden langfristig auch wirtschaftlich. Beispielsweise, weil sie hohe Erschließungskosten für Streusiedlungen tragen müssen, anstatt bereits in der Planung auf eine gezielte Verdichtung im Gemeindezentrum zu setzen.

Zur Studie

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