3. Mai 2023 | News

Österreichs Wölfe beschäftigen erneut die Gerichte: Entnahmegenehmigungen in Kärnten landen vor dem VwGH

Im Zusammenhang mit Entnahmebescheiden für zwei Wolfsindividuen in Kärnten weist das zuständige Landesverwaltungsgericht die Beschwerden von ÖKOBÜRO und WWF Österreich gegen die Bescheide der Verwaltungsbehörde zurück. Gegen diese Entscheidungen gehen die beiden Umweltorganisationen jetzt vor den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH).  

Mit Beschluss jeweils vom 14. Februar 2023 hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten die Beschwerden der beiden Umweltorganisationen ÖKOBÜRO und WWF Österreich zurückgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass die beiden den Beschwerden zugrundeliegenden Bescheide, rechtlich keinen Bescheidcharakter hätten. Das Gericht folgt damit der Ansicht der Behörde, dass es sich um reine Informationsschreiben handle.  

Tatsächlich ist die rechtliche Situation in Bezug auf Wolfsabschüsse in Kärnten kompliziert und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig: Grundsätzlich ist der Wolf in Kärnten ganzjährig geschont. Gemäß § 51 Abs 4a Kärntner Jagdgesetz kann die Kärntner Landesregierung aber mittels Verordnung eine vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf festlegen und darin im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen und Wäldern, sowie zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen selektiv und in geringer Anzahl die Tötung von Wölfen erlauben, sofern die Populationen trotz der Aufhebung oder Verkürzung der Schonzeit ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen. Eine solche Verordnung ist im Jänner 2022 in Kraft getreten. Sie legt fest unter welchen Voraussetzungen Wölfe getötet werden können. Die Verordnung unterscheidet zwischen sogenannten Problem- und Risikowölfen. Letztere dürfen erst abgeschossen werden, wenn zuvor wenigstens zwei Vergrämungen, etwa durch Abgabe eines Warn- oder Schreckschusses, stattgefunden haben. 

Mit zwei Bescheiden – von der Behörde jeweils als „Information“ bezeichnet – vom 3. November und vom 7. November 2022 basierend auf dieser Verordnung, erteilte die Kärntner Landesregierung als zuständige Behörde nun eine Genehmigung für die letale Entnahme (durch Abschuss) zweier sogenannter „Risikowölfe“. Laut den angefochtenen Bescheiden hätten die Wölfe jeweils vier Wochen lang in einem Radius von 10 km vom Ort der Vergrämungen entnommen werden können.  

Gegen die beiden Zurückweisungsbeschlüsse des Landesverwaltungsgericht Kärnten haben die Umweltorganisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO jetzt zwei außerordentliche Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet. Das Vorgehen der Behörde ist nicht nur aus fachlicher Sicht bedenklich, sondern stellt auch eine grobe Verletzung der rechtsstaatlichen und unionsrechtlichen Grundsätze dar.  

Wir danken dem Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen (BIV) für ihre Unterstützung dieses Falles. 


Umweltrecht & Agenda 2030: 

Der Schutz, die Wiederherstellung und insbesondere die nachhaltige Nutzung von Landökosystemen ist als hohes Schutzgut der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („SDGs - Sustainable Development Goals") sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug zu beachten. Der Wolf ist als Schlüsselart ein wesentlicher Bestandteil des Ökosystems, dämmt den übermäßigen Wildbestand ein, entnimmt alte und kranke Tiere und verhindert Waldschäden. Solche (bedrohte) Arten zu schützen ist ein wesentlicher Bestandteil der SDGs, zu deren Einhaltung sich auch Österreich verpflichtet hat.