10. November 2021 | News

ÖKOBÜRO Rechtsstudie im Auftrag des WWF: Wasserkraftwerke im Schwallbetrieb verstoßen gegen Tierschutzgesetz

Eine neue Rechtstudie von ÖKOBÜRO hat festgestellt, dass der aktuelle Schwallbetrieb von Wasserkraftwerken mit der massenhaften Tötung von Fischen ein Verstoß gegen das Tötungsverbot nach §6 des Tierschutzgesetzes darstellt.

Im österreichischen Tierschutzrecht ist das Leben des Tieres ein geschütztes Rechtsgut. Dies gilt für alle Tiere. Durch Wasserkraftwerke im Schwall-Sunk Betrieb werden jedoch Fischbestände massiv dezimiert. Diese leiten mehrmals täglich große Wassermenge aus Stauseen und Speichern ab. Die starken Schwankungen des Wasserspiegels, die daraus resultieren, haben dramatische Auswirkungen auf das aquatische Ökosystem Fluss. Laut Bettina Urbanek, Gewässerschutzexpertin beim WWF Österreich, verursacht das „den Tod von bis zu 200 Millionen Jungfischen und Fischlarven pro Jahr“. 

Damit ein Verstoß gegen das Tötungsverbot nach §6 des Tierschutzgesetzes gerechtfertigt werden kann, muss jedoch ein „vernünftiger Grund“ (siehe §6 Abs 1 TSchG) bestehen. Die Rechtsstudie zeigt auf, dass das auf den aktuellen Betrieb von Schwallkraftwerken nicht zutrifft. Zum einem kann Versorgungssicherheit durch schonendere Alternativen gewährleisten werden, zum anderem ist der Schwallbetrieb meist auf Gewinn- und Erlösmaximierung ausgerichtet. Laut Umweltjuristin und Studienautorin Katarina Zalneva, stellt somit der aktuelle Schwallbetrieb von Speicherkraftwerken keinen „vernünftigen Grund“ für die massiven Fischtötungen dar. 
 

Zur Rechtsstudie

Zur gemeinsamen Presseaussendung mit WWF und Fischereiverband Tirol