Mit dem Standortentwicklungsgesetz werden Projektwerbenden rechtswidrige Verfahrenserleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung eingeräumt. Dadurch wird unzulässig Genehmigungsdruck auf die Behörden ausgeübt, bestätigt nun die Europäische Kommission. ÖKOBÜRO sieht sich durch die Rechtsansicht der Europäischen Kommission in der eigenen Kritik bestätigt. Diese sieht in dem Gesetz Verstöße gegen die UVP-Richtlinie und den in der EU geltenden Vorsorgegrundsatz.