22. Oktober 2019 | News

Standortentwicklungsgesetz ist in seinem Kern gescheitert

Dokument zur Rechtsansicht der Europäischen Kommission zeigt: der Genehmigungsdruck des Gesetzes ist rechtswidrig.

Mit dem Standortentwicklungsgesetz werden Projektwerbenden rechtswidrige Verfahrenserleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung eingeräumt. Dadurch wird unzulässig Genehmigungsdruck auf die Behörden ausgeübt, bestätigt nun die Europäische Kommission. ÖKOBÜRO sieht sich durch die Rechtsansicht der Europäischen Kommission in der eigenen Kritik bestätigt. Diese sieht in dem Gesetz Verstöße gegen die UVP-Richtlinie und den in der EU geltenden Vorsorgegrundsatz.

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