Anti-Atomkraft

Advocacy gegen nukleare Energiegewinnung

In vielen Ländern hat Atomkraft nach wie einen wichtigen Anteil am Energiemix. Aufgrund der damit verbundenen Risiken kann sich diese Form der Stromerzeugung wesentlich auf die Umwelt und Gesellschaft in diesen Ländern, aber auch weit über deren Grenzen hinaus auswirken. Rechtliche Verfahren im Atombereich gehören somit zum Kernbereich des Umweltrechts.

Dass die Energieerzeugung durch Atomkraft die Gesundheit und Natur gefährdet, ist längst kein Geheimnis mehr. Sowohl durch unionsrechtliche Vorgaben als auch aufgrund völkerrechtlicher Regelungswerke sind Atomprojekte daher einer Umweltprüfung zu unterziehen.

Einschlägige Rechtsvorschriften sind beispielsweise:
(Details unter Umweltverfahren)

  • UVP-Richtlinie: Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
  • FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • Aarhus Konvention: Übereinkommen von Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
  • Espoo Konvention: Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Im Rahmen dieser Prüfverfahren sollen die mit Atomkraft verbundenen Gefahren möglichst weitgehend beschränkt werden. Der Zivilgesellschaft kommen dabei bestimmte Informations- und Kontrollrechte zu.
 
Auf internationaler Ebene stellt etwa die Möglichkeit einer Beschwerde an den Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) ein effektives Mittel für Umweltschutzorganisationen dar. Darüber hinaus ist hier der Zugang zu Information für die Öffentlichkeit zu laufenden Verfahren mit Atombezug besonders bedeutsam.
 
ÖKOBÜRO agiert in internationalen Verfahren zu Atomkraftwerken wie Temelín, Dukovany, Mochovce oder Hinkley Point C zum Teil selbst als Beschwerdeführerin oder hat Beobachterinnenstatus. Wir erstellen regelmäßig Berichte zu relevanten Sitzungen oder Verhandlungen und halten unsere Erkenntnisse in rechtlichen Studien fest. Protokolle zu internationalen Veranstaltungen im Atombereich sind auf der Seite Berichterstattung internationale Atombelangeabrufbar.
 

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