8. Juni 2021 10:54

ÖKOBÜRO fordert: Gleiche Rechte für Umweltschutzorganisationen im Abfallwirtschaftsgesetz wie im IG Luft!

NGO Mitwirkungsrechte müssen erweitert werden. Maßnahmen gegen Plastikflut sind erster Schritt in richtige Richtung, sollten sich jedoch am 3 Punkte Programm orientieren.

Wien (OTS) - Licht und Schatten sieht ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung bei der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG). Fortschritte gibt es etwa bei der Verankerung der Aarhus-Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit. So sollen Umweltschutzorganisationen künftig auch dann gegen AWG-Bescheide vorgehen können, wenn sie sich zuvor nicht in das laufende Verfahren eingebracht hatten. Hier folgt der AWG-Entwurf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die eingeräumten Aarhus-Rechte in der Abfallwirtschaft über das Europarecht hinaus auch für rein österreichische Regelungen gelten sollen.

Trotzdem fehlen nach wie vor wichtige Punkte zur vollständigen Umsetzung der Aarhus Konvention. Umweltschutzorganisationen haben auch weiterhin kein Recht die Erstellung von abfallwirtschaftlichen Plänen oder Programmen verbindlich einzufordern, an ihnen mitzuwirken oder sie vor Gericht anzufechten. „Weshalb verwehrt man Umweltschutzorganisationen bei abfallwirtschaftlichen Plänen weiterhin Antrags-, Mitwirkungs- und Anfechtungsrechte, die bei Luftreinhalteplänen problemlos möglich sind?“ fordert ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge die Gleichstellung mit der Regelung im Immissionsschutzgesetz (IG) Luft. Darüber hinaus haben Umweltschutzorganisationen nur in Teilen der Abfallwirtschaftsverfahren Parteistellung und es fehlen Rechtsmittel, wenn Behörden bei Verstößen gegen das Abfallwirtschaftsrecht nicht tätig werden.

Bei der Reduktion von Plastikabfällen setzt der AWG-Entwurf einige richtige Schritte, denen jedoch weitere wichtige Folgen müssen. So wird es ab 2025 eine verpflichtende Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen von 25 % geben und die gesetzliche Basis für eine künftige Verordnung für Pfand auf Einweggebinde gelegt. Positiv hervorzuheben ist zudem die stufenweise Einführung des verpflichtenden Transports großer Abfallmengen mit der Bahn oder auf anderen klimafreundlichen Wegen – nicht nur bei Plastik.

Im Kampf gegen die Plastikflut sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, das AWG sollte sich dabei stärker an den Zielen im von Klimaministerin Leonore Gewessler im September vorgestellten 3-Punkte-Plan gegen die Plastikflut orientieren. Das bedeutet die raschestmögliche Einführung des Einwegpfands in Verbindung mit wesentlich höheren Mehrwegquoten: 40 % bis 2025 und 55 % bis 2030. Im Endausbau sollten wieder 80 % der im Handel verkauften Getränke in Mehrweggebinden sein, wie das schon in den 1990er Jahren der Fall war. Auch sollte sich die gesetzliche Mehrwegquote auf den Getränkeabsatz und nicht auf das Angebot beziehen.

Als Bremserin sowohl im Kampf gegen die Plastikflut als auch bei den Aarhus Rechten der Öffentlichkeit erweisen sich einmal mehr die Wirtschaftskammer und in deren Fahrwasser die ÖVP. Diese sollten die Blockade ambitionierterer Maßnahmen aufgeben, anstatt weiterhin für Ressourcenverschwendung und Umweltzerstörung zu stehen.

Link:

[ÖKOBÜRO-Stellungnahme zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)] (https://oekobuero.at/files/583/stellungnahme_awg_2021.pdf)