Das Wiener Klimagesetz sollte aus Sicht von ÖKOBÜRO nicht nur Governance-Prozesse regeln, sondern auch die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesländer nutzen, um strengere Klimaschutzvorgaben in Bereichen wie Wohnen und Verkehr festzulegen. Da auf Bundesebene bisher kein effektives Klimaschutzgesetz vorliegt, könnte Wien eine Vorreiterrolle übernehmen, insbesondere im Bereich der Anpassung an die Klimakrise. Dies könnte über das Klimagesetz oder andere Gesetze erfolgen und würde helfen, die Wiener Bevölkerung besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.
ÖKOBÜRO fordert auch eine klarere Rechtsqualität und Überprüfbarkeit des Klimafahrplans. Dieser sollte verbindlichen Verordnungscharakter haben, um sicherzustellen, dass die darin festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und Konsequenzen für die Nichtumsetzung vorgesehen werden. Gemäß der Aarhus-Konvention sollten Umweltschutzorganisationen und Bürger:innen das Recht haben, die Inhalte des Plans zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen einzufordern, falls die Klimaziele nicht erreicht werden. Auch häufigere Überprüfungen und die Beiziehung von unabängigen Expert:innen werden angeregt. Dies würde sicherstellen, dass die Maßnahmen auch tatsächlich effektiv sind und die Klimaziele erreicht werden.
Insgesamt sieht ÖKOBÜRO im Wiener Klimagesetz einen wichtigen Schritt, fordert jedoch die Überarbeitung und Ergänzung des Entwurfs, um sicherzustellen, dass Wien seine Klimaziele bis 2040 erreicht und gleichzeitig einen sozial gerechten und effektiven Umgang mit der Klimakrise gewährleistet.