26. September 2024 | Stellungnahme, News

Stellungnahme von ÖKOBÜRO zur Vorarlberger Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie

ÖKOBÜRO sieht den Entwurf der Vorarlberger Gesetzesnovelle in Teilen kritisch. Die Umsetzung ist aus Naturschutzsicht besser als entsprechende Entwürfe aus Salzburg und Tirol. Dennoch bestehen erhebliche Mängel beim Natur- und Artenschutz.

Als drittes Bundesland hat Vorarlberg eine teilweise Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) vorgelegt. Zu den Entwürfen aus Salzburg und Tirol hatte sich ÖKOBÜRO bereits kritisch geäußert. Mit dem Sammelgesetz zur Erleichterung der Nutzung von erneuerbaren Energien will die Landesregierung das Naturschutz-, Energiewirtschafts-, Starkstromwege-, und Raumordnungsgesetz ändern.

Hauptkritikpunkt am Vorarlberger Entwurf: Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen werden zu stark aufgeweicht. So sieht § 56d GNE vor, dass Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien in sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ von Naturverträglichkeitsprüfungen (NVP) weitgehend ausgenommen werden können. ÖKOBÜRO warnt jedoch, dass dies zu einer unzulässigen Reduzierung des Artenschutzes führen könnte, die über die EU-Vorgaben hinausgeht. ÖKOBÜRO fordert, dass bei Projekten mit potenziell nachteiligen Auswirkungen zwingend eine NVP erfolgen muss, statt diese durch Minderungsmaßnahmen zu ersetzen.


Bedenklich ist auch die Verfahrenskonzentration auf Landesebene, die laut ÖKOBÜRO nicht mit den Anforderungen der EU-Richtlinie übereinstimmt, da eine zentrale Koordination auf Bundesebene nötig wäre. Zudem fordert ÖKOBÜRO, Wasserkraftwerke von Genehmigungserleichterungen auszunehmen. Österreich verfügt bereits über einen hohen Ausbaugrad. Zusätzliche Wasserkraftprojekte könnten empfindliche Ökosysteme weiter belasten.


Auch von der gesetzlichen Vermutung des überragenden öffentlichen Interesses für erneuerbaren-Projekte wurde im Entwurf überschießend Gebrauch gemacht. So müssen Moore aus Sicht von ÖKOBÜRO auf gesetzlicher Ebene ausgenommen werden, um Österreichs völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Alpenkonvention zu erfüllen. Außerdem sieht der Entwurf die Vermutung auch im Rahmen der strategischen Umweltprüfung vor. Das untergräbt die Schutzlogik der RED III und widerspricht Unionsrecht, indem bereits auf Ebene der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten Vorrang für Erneuerbare gegeben wäre.


ÖKOBÜRO fordert daher die Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs und appelliert an die Regierung, eine bundesweit koordinierte, strategische Planung für Beschleunigungsgebiete zu entwickeln, um die Energiewende umweltverträglich zu gestalten und den Schutz von Natur und Artenvielfalt nicht zu gefährden.

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