Die Tiroler Landesregierung präsentierte Ende Mai einen Gesetzesentwurf, der Teile der RED III in verschiedene Gesetze integrieren soll. Durch die Richtlinie soll der Anteil erneuerbarer Energien innerhalb der EU-Staaten steigen. Allerdings werden die dabei angestrebten Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen von Umweltschutzorganisationen kritisch betrachtet, da es hierdurch zu weitreichenden Konflikten mit Naturschutz und betroffenen Bürger:innen kommt.
Der Entwurf erweitert die Parteistellung der Standortanwaltschaft auf nahezu alle Naturschutzverfahren, was von ÖKOBÜRO und WWF kritisiert wird. Die Standortanwaltschaft wird ausschließlich in Absprache für Projektwerbende, meist große Industrie- und Energieunternehmen tätig. Dabei bringt sie nur Standortinteressen vor, die für die Verwirklichung eines Projekts sprechen. Gleichzeitig haben Umweltorganisationen als kritische Stimme bisher keine gesetzlich vorgeschriebene Parteistellung in diesen Verfahren. Zusätzlich führt der Entwurf umfassendere Änderungen ein, darunter eine breitere Vermutung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Ausbau der erneuerbaren Energien als „zwingendes öffentliches Interesse“. Genehmigungsverfahren für den Artenschutz sollen in bestimmten Fällen zu Anzeigeverfahren umgewandelt werden, was gegen europa- und völkerrechtliche Vorgaben verstößt und den Artenschutz in Tirol massiv gefährden würde.
Angesichts des bereits umfangreichen Ausbaus der Wasserkraft in Tirol betonen ÖKOBÜRO und WWF die Notwendigkeit, weitere Wasserkraftprojekte von der Vermutung des überragenden öffentlichen Interesses auszuschließen, um die letzten intakten Fließgewässer zu schützen. Denn nur noch 15 % der Gewässer in Österreich befinden sich in sehr gutem Zustand. Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, die Stellungnahmen ernst zu nehmen und den Gesetzesentwurf gründlich zu überarbeiten.