Wölfe, Luchse und Braunbären stehen nach Unionsrecht eigentlich streng unter Schutz. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Dennoch schafft die Salzburger Landesregierung mit der Novelle des Jagdgesetzes jetzt Grundlagen für die pauschale Entnahme (Tötung) der Tiere.
Neu eingeführt werden Definitionen für „Schadbären, -wölfe und -luchse bzw. für Risikobären- und -wölfe“. Schadtiere müssen vorab ein Nutztier gerissen oder verletzt haben. Zur Einstufung als Risikotier reicht bereits die bloße Sichtung in der Nähe menschlicher Siedlungsgebiete. So wird ein Wolf, der in der Umgebung eines Gehöftes gesehen wurde, zum Risikowolf. Befindet er sich dabei in einem ebenso neu definierten Weideschutzgebiet, kann das in Zukunft als pauschale Ausnahmevorrausetzung gesehen werden und die Entnahme ohne die Prüfung wirkungsvoller Herdenschutzmaßnahmen ermöglichen. Außerdem dürfen Wölfe, Braunbären oder Luchse ab der Einstufung als Schad- oder Risikotier vergrämt werden.
WWF Österreich und ÖKOBÜRO betonen den unions- und völkerrechtlich erforderlichen Einzelfallbezug sowohl von Entnahme- als auch Vergrämungsmaßnahmen. Durch den Änderungsentwurf wird für bestimmte Gebiete pauschal angenommen, dass es keine “anderweitiger zufriedenstellender Lösungen” (d.h.: Alternativlösungen zur Tötung) gebe. Eine derartige Verallgemeinerung verstößt gegen die Fauna Flora Habitat-Richtlinie. Angesichts dieser rechtlichen Mängel des Entwurfs fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO- Allianz der Umweltbewegung die ersatzlose Streichung der angemerkten Punkte des Änderungsentwurfs.
Entwurf für die Novelle des Salzburger Jagdgesetzes
Wissenschaftlich fundierte Risikoeinschätzung zu bestimmten Verhaltensweisen von Wölfen