ÖKOBÜRO konnte in einer Studie feststellen, dass der aktuelle Rechtsrahmen noch umfassend auf die Verwendung von fossilem Gas ausgerichtet ist. Statt den notwendigen Um- und Rückbau zu ermöglichen, sind Betriebs- und Ausbaupflichten der Erdgasnetze sowie eine Gasanschlusspflicht vorgesehen.
In anderen Staaten werden die rechtlichen Bestimmungen bereits angepasst, um den nötigen Umbau der Gasinfrastruktur zu ermöglichen. Wichtig ist dabei immer, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass bei diesem Umstieg die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden und der Verbraucher:innenschutz sichergestellt ist, etwa durch die Berücksichtigung von vorhandenen erneuerbaren Alternativen, die frühzeitige Einbindung aller Interessensgruppen und eine koordinierte Planung. Das garantiert auch, dass nicht einzelne im Netz verbleibende Kund:innen die gesamten Netzerhaltungskosten letztendlich alleine aufbringen müssen.
Waren früher die geltenden Verpflichtungen der Gasnetzbetreiber:innen aufgrund ihrer Monopolstellung in der Wärmeversorgung erforderlich, ist diese Rechtslage mittlerweile durch die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energieträgern überholt. Auch das Recht auf europäischer Ebene ist dazu noch nicht ausreichend angepasst, neue Regelungen des EU-Gasbinnenmarkts sind derzeit in Verhandlung. Die benötigte Rechts- und Planungssicherheit kann daher nur durch die Anpassung des Gaswirtschaftsgesetzes und anderen relevanten Bestimmungen passieren.
Die Studie wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 erstellt. Eine weitere Studie von GLOBAL 2000 beleuchtet die wirtschaftlichen, technischen und geopolitischen Aspekte der benötigten Transformation der Gasinfrastruktur.
Beide Studien sind auch hier verfügbar: