Mehrere Punkte der Verordnungen widersprechen den völker- und europarechtlichen Vorgaben. So werden etwa Vergrämungsmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen. Angesichts dieser zahlreichen rechtlichen Mängel der Begutachtungsentwürfe, fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO, diese ersatzlos zurückzuziehen. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass eine Begutachtungsfrist von nur einer Woche wohl kaum einer ernsthaften Beteiligungsmöglichkeit entspricht.