Im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde betreffend die Entnahme des Wolfes 158 MATK in Tirol, hat das Tiroler Landesverwaltungsgericht zuletzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen (wir berichteten bereits hier darüber). Das Gericht hat diesem eine Reihe von Fragen zur Rechtsauslegung vorgelegt.
Wie es in derartigen europäischen Verfahren üblich ist, hat der EuGH anschließend die anderen Mitgliedstaaten, die Verfahrensbeteiligten sowie verschiedene Europäische Institutionen zu Stellungnahmen eingeladen.
Diese sind nun eingelangt. Anschließend haben die Parteien nun die Möglichkeit eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH zu beantragen und die Argumente noch einmal mündlich auszuführen. Der Termin für diese Verhandlung wird wohl in den nächsten Monaten angesetzt. Erst danach ist eine inhaltliche Entscheidung durch den EuGH zu erwarten.
Wir danken dem Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen (BIV) für ihre Unterstützung dieses Falles.
Umweltrecht & Agenda 2030:
Der Schutz, die Wiederherstellung und insbesondere die nachhaltige Nutzung von Landökosystemen ist als hohes Schutzgut der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („SDGs - Sustainable Development Goals") sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug zu beachten. Der Wolf ist als Schlüsselart ein wesentlicher Bestandteil des Ökosystems, dämmt den übermäßigen Wildbestand ein, entnimmt alte und kranke Tiere und verhindert Waldschäden. Solche (bedrohte) Arten zu schützen ist ein wesentlicher Bestandteil der SDGs, zu deren Einhaltung sich auch Österreich verpflichtet hat.