Die EU-Notfallmaßnahmen-VO ist eine Reaktion auf die Energiekrise als Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine. In dem Rechtsakt des Rates werden bestimmte unionsrechtliche Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt mit dem angegebenen Ziel, die Energiewende weiter zu beschleunigen. Auch wenn das Ziel durchaus begrüßenswert ist, zeigt sich das gewählte Mittel als mehrfach problematisch. Wie auch bereits in der Stellungnahme von ÖKOBÜRO zur Verordnung der EU festgehalten, gibt es mehrere wesentliche Kritikpunkte. Unterm Strich eignet sich die VO sogar, der Umwelt zu schaden, statt ihr zu helfen.
Mehr dazu im aktuellen Blogbeitrag von Gregor Schamschula (ÖKOBÜRO).