Tatsächlich sind die Entnahmeanweisungen nicht einmal öffentlich verfügbar. Damit ist weder klar wo, noch wie viele Entnahmen in Kärnten gerade angeordnet sind, noch ob und in welcher Form Vergrämungen durchgeführt wurden. Die Entnahme eines Wolfes erfolgt überdies nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung, was gegen das Unionsrecht verstößt. Allein seit Jänner 2022 wurden in Kärnten an die 40 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Zwei Wölfinnen wurden tatsächlich erschossen. Einen sachlichen Überblick über die Diskussion inklusive einer Stellungnahme von ÖKOBÜRO ist in folgendem Beitrag zu lesen: