Strafandrohungen seien Einschüchterungsversuche und somit aus demokratiepolitischer sowie verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich. Denn allein die Androhung der Strafverfolgung kann dazu führen, dass deshalb Menschen abgeschreckt werden und an künftigen Treffen nicht mehr teilnehmen. Anstatt Umweltaktivist:innen mit Strafverfolgungen zu drohen, seien Politiker:innen gut beraten, die Klimaschutz-Forderungen der Demonstrant:innen umzusetzen, so die Umweltjuristin.