Auf seiner 53. Sitzung im Mai 2022 befasste sich der Einhaltungsausschuss der Espoo Konvention (Espoo Implementation Committee) mit der Beschwerde von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 zur Laufzeitverlängerung des tschechischen Atomkraftwerks Dukovany. Die Beschwerdeführenden hatten das Fehlen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei der unbefristeten Verlängerung der Lizenzen für mehrere Reaktoren kritisiert.
Der Ausschuss kam in seiner Sitzung zu dem Ergebnis, dass diese Verlängerung eine wesentliche Änderung einer in Anhang I der Espoo Konvention aufgeführten Tätigkeit darstellt. Da sie erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen haben kann, wäre eine umfassende Prüfung durch tschechische Behörden erforderlich gewesen. In eine grenzüberschreitende UVP wären sodann auch umliegende Staaten und deren Öffentlichkeit einzubinden.
Das Implementation Committee startete nun ein eingehendes Prüfverfahren in dieser Angelegenheit. Im Zuge dieses Verfahrens könnte festgestellt werden, dass die Tschechische Republik ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention nicht nachkam. Dies würde nach der kürzlichen Entscheidung durch die Aarhus Vertragsstaatenkonferenz bereits den zweiten völkerrechtlichen Verstoß in Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung von Dukovany darstellen.
In Zuge des Verfahrens wird der Espoo Einhaltungsausschuss auch die Erforderlichkeit einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung der geplanten Erweiterung von zwei Reaktoren des tschechischen AKW Temelín evaluieren.
Der Espoo Einhaltungsausschuss zur Beteiligung betroffener Staaten leistet durch seine Intervention zur Überprüfung von grenzüberschreitenden Auswirkungen einen Beitrag zur Agenda 2030. Durch die erneute Prüfung kann ein Beitrag zu folgenden Zielen geleistet werden:
Weitere Informationen finden Sie im Bericht des Durchführungsausschusses.