Über 170 Teilnehmende waren für die Arbeitsgruppe und Sitzung der Vertragsparteien der Aarhus Konvention angemeldet, die nun wieder vor Ort in Genf stattfinden konnte. Während der ersten Agenda-Punkte fand eine rege Diskussion zu aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz – den drei Grundprinzipien der Konvention – statt.
Produktinformationen, der Beteiligung der Öffentlichkeit in internationalen Foren wie der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCC) oder der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) stellen nur zwei Beispiele der Diskussionen Themen dar. ÖKOBÜRO brachte sich in die Debatte in Bezug auf Bedenken hinsichtlich der Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen der REPowerEU-Initiative sowie zur vermehrten Einbindung der Zivilgesellschaft durch die IAEA ein.
Am zweiten Nachmittag kam es dann zur einstimmigen Wahl von Prof. Michel Forst als Sonderberichterstatter für Umweltschützende. Im Rahmen des neu eingeführten Schnellverfahrens dient er künftig als schützende Anlaufstelle für Person, die wegen der Ausübung ihrer in der Aarhus Konvention begründeten Rechte Bestrafung, Verfolgung oder Belästigung ausgesetzt sind.
Wie das Schnellverfahren genau ausgestaltet ist, soll demnächst in einem Leitfaden bekannt gegeben werden. ÖKOBÜRO wird über Entwicklungen der Anlaufstelle und den damit neu geschaffenen Schutz der Zivilgesellschaft im Umweltbereich laufend informieren.
Die Sitzungen der Aarhus-Gemeinschaft im Sinne der Umweltdemokratie stellten einen weiteren Schritt zur Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) dar, insbesondere der folgenden Ziele: