Die Novellen in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Salzburg zur Umsetzung der Aarhus Konvention bringen vereinzelte Verbesserungen wie die teilweise Einführung der Parteistellung statt der Beteiligtenstellung Plus für Umweltschutzorganisationen, eine gänzliche Umsetzung der Aarhus Konvention hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz erfolgte damit jedoch nicht.
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