Die Anwendbarkeit der Espoo Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken (LTE) ist seit langem umstritten. Viele Länder verlängerten einfach die Betriebszeit ihrer Kernkraftwerke auf der Grundlage einer Bewertung der nuklearen Sicherheit, ohne die Aspekte des Umweltschutzes im Rahmen des Vorsorgeprinzips zu prüfen. Sieben Jahre nach dem Fall der Laufzeitverlängerung des ukrainischen AKW Rivne, gegen die NGOs erfolgreich geklagt haben, hat die Espoo Vertragsstaatenkonferenz 2021 einen Leitfaden zur Anwendbarkeit der Konvention auf die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken verabschiedet. In einem von den ÖKOBÜRO-Mitgliedsorganisationen GLOBAL 2000 und Ökologie Institut organisierten Webinar diskutiert Umweltjuristin Priska Lueger mit anderen Expert:innen, wie sich der Leitfaden in der Praxis auswirkt.