24. Februar 2022 | NEWSFLASH Umweltrecht

UVP-Bericht veröffentlicht: Verfahrensdauern konstant bei 7,2 Monaten

Der Bericht des BMK über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an den Nationalrat zeigt statistische Auswertungen der Verfahrensdauern. Mit 7,2 Monaten ab Fertigstellung der Unterlagen laufen UVPs in der Regel zügig ab. Verbesserungspotential zeigt sich bei Behördenausstattung und Schwellenwerten.

Fehlende Unterlagen Hauptgrund für längere Verfahren

Die jährlich rund 20 größten Bauprojekte Österreichs müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dabei werden Auswirkungen auf die Umwelt unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in einem konzentrierten Genehmigungsverfahren geprüft. Ein solches Großverfahren dauert, so der neue UVP-Bericht des BMK, derzeit im Schnitt rund 7,2 Monate ab Fertigstellung aller Unterlagen. Erst dann wird die Öffentlichkeit von dem Verfahren informiert. Wird die Vollständigkeitsprüfung mit einbezogen, also der Zeitraum vom Antrag bis zur Erlassung des Bescheides berechnet, dauert ein Verfahren derzeit rund 15,2 Monate. Damit zeigt sich auch: größter Zeitfresser in den Verfahren sind unvollständige Unterlagen, nicht die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Unverändert zeigt sich laut UVP-Bericht auch die Quote der genehmigten Projekte. Nur in 3% aller Prüfungen steht am Ende eine ablehnende Entscheidung der Behörde. Die UVP ist damit eindeutig kein „Verhinderungsinstrument“, sondern dient der punktuellen Anpassung von Unterfangen.

Verbesserungspotential bei Schwellenwerten und Behördenausstattung

Um UVP Verfahren effizienter zu gestalten und den Umweltschutz zu stärken, präsentierten Umweltschutzorganisationen drei konkrete Vorschläge: Die Senkung von Schwellenwerten, damit Projekte früher UVP-pflichtig werden, mehr personelle Ressourcen für Behörden und Gerichte, sowie neue Prüfungsschwerpunkte für Klima- und Bodenschutz. Gerade der Ausbau personeller Ausstattung bei Amtssachverständigen und den UVP-Behörden selbst ist eine Investition sowohl in die Effizienz von Verfahren als auch in deren Qualität. Das Senken von Schwellenwerten, also jener Grenzen, die entscheiden, für welche Projekte eine UVP nötig ist, wäre ein weiterer wesentlicher Schritt für den besseren Schutz der Umwelt. Denn nur im Bereich der UVP können durch die gleichzeitige Prüfung aller einschlägigen Gesetze Wechselwirkungen unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erläutert werden.

ÖKOBÜRO-Broschüre zur wirksamen Gestaltung von Umweltverfahren

Gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur analysierte ÖKOBÜRO im vergangenen Jahr zahlreiche Umweltverfahren, um Erfolgsfaktoren für deren Qualität und Effizienz herauszufinden. Das Ergebnis wurde im Dezember online präsentiert und ist nun auch als Broschüre verfügbar. Auch hier zeigt sich, dass die ausreichende personelle Ausstattung der Behörden wesentlich ist, um Umweltverfahren gut und rasch abzuwickeln. Daneben empfehlen sich auch ein klare Verfahrensstruktur und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Weitere Informationen: 

8. UVP Bericht des BMK (pdf)

Broschüre: Umweltverfahren wirksam gestalten (pdf)

ÖKOBÜRO Vorschläge zur Verbesserung von UVP Verfahren (pdf)