Im Rahmen der Veranstaltung wurden die Ergebnisse mit den Teilnehmenden reflektiert, und Verfahrensbeteiligte haben von ihren Erfahrungen mit Umweltverfahren berichtet. Die Broschüre mit den zentralen Ergebnissen ist hier abrufbar.
Der Nutzen von Umweltverfahren wird in fünf Aspekten gesehen:
- schaffen Rechts- und Planungssicherheit für Projektwerbende in vielfältigen und komplexen Materien in verhältnismäßig kurzer Zeit
- wahren die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen und schützen vor Willkür
- fördern Akzeptanz der Projekte durch die die Verfahrensbeteiligung der Öffentlichkeit und das dadurch hergestellte Kräftegleichgewicht (Befriedungsfunktion)
- tragen zur Qualitätssicherung (von Verfahren und Projekten) – auch durch die Öffentlichkeitsbeteiligung - bei
- helfen die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern
Erfolgsfaktoren für das gute Gelingen eines Umweltverfahrens
Die im Rahmen des Projektes interviewten Verfahrensbeteiligten sehen folgende Faktoren für das gute Gelingen eines Umweltverfahren als wesentlich an:
Aufgrund der Größe und Komplexität der Verfahren brauchen die Behörden ausreichend personelle Ressourcen für die Führung von Umweltverfahren, um das gute Gelingen des Verfahrens sichern zu können. Das beinhaltet auch genügend Amtssachverständige in allen Fachbereichen, die für eine hochwertige Betreuung von Umweltverfahren zur Verfügung stehen. Eine gute und frühzeitige Kommunikation und Information durch Projektwerbende und Behörden an die betroffene Öffentlichkeit über das geplante Projekt und das durchzuführende Verfahren steht bei allen Gruppen der Verfahrensbeteiligten im Mittelpunkt. Auch eine klare gesetzliche Verankerung von Beteiligungsrechten an Umweltverfahren ist essenziell, um Planbarkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Ein durchdachtes und gut abgestimmtes Projekt ist die Grundlage für ein erfolgreiches Umweltverfahren. Hier steht insbesondere die fachlich gute und vollständige Bewertung der Umweltauswirkungen im Vordergrund. Als Voraussetzung dafür ist es wesentlich, dass die für die Beurteilung erforderlichen Umweltdaten möglichst umfassend vorliegen und für die Verfahrensbeteiligten auch zugänglich sind. Darüber hinaus sind der „One-Stop-Shop“ und ein gutes Verfahrensmanagement zentral für eine gute und rasche Abwicklung von Umweltverfahren. Strategische Planungen, etwa im Energiebereich oder der Raumordnung, bieten einen übergeordneten Rahmen, in dem Grundsatzfragen vorab geklärt werden können. Sofern diese Bindungswirkung auf Projektebene entfalten, entlasten sie die Genehmigungsverfahren, verringern die Kosten für etwaige Planänderungen oder Ausgleichsmaßnahmen im Nachhinein und leisten einen Beitrag zur Qualitätssteigerung. Dabei wird die begleitende Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) als wichtig angesehen.
Bescheidanalyse zeigt: Beteiligung an Umweltverfahren hebt die Qualität von Bescheiden
Die vergleichende Analyse von 56 UVP-Genehmigungsbescheiden zu ausgewählten Vorhabenstypen zeigt, dass eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit die UVP-Behörde zu einer vertieften Begründung veranlasst. Darüber hinaus war auch die Qualität von klar strukturierten Bescheiden höher, denn diese klare Struktur ermöglicht eine sorgfältigere Subsumption. So sorgen die abschließenden Bescheide für Rechtssicherheit und ermöglichen effektiven Rechtsschutz. Das verbreitete Argument, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Verhinderungsinstrument wäre, konnte durch die Analyse nicht gestützt werden – bei drei der vier analysierten nicht bewilligten Vorhaben war die Beteiligung durch die Öffentlichkeit schwach. Abschließende Erkenntnis in der Analyse war, dass die formale Stellung von Beteiligten und die inhaltliche Bearbeitung und Würdigung ihres Vorbringens mitunter auseinandergehen. Auch bei einer formalen Zurückweisung von Vorbringen der beteiligten Öffentlichkeit werden vorgebrachte umweltrelevante Aspekte regelmäßig dennoch behandelt – ein Beleg dafür, dass den Argumenten der beteiligten Öffentlichkeit in Verfahren Gewicht zukommt.
Impulsvortragende betonen Wichtigkeit von Ergebnisoffenheit, Partizipationskultur und gutem Verfahrensrecht
Impulsreferate wurden von Martin Niederhuber (NHP Rechtsanwälte), Wolfgang Rehm (Umweltorganisation VIRUS), Gabriele Fielder (BMK, UVP-Behörde 3. Abschnitt – Schiene) und Christian Pichler-Scheder (Technisches Büro blattfisch) gehalten. Dabei wurde die Wichtigkeit eines guten Projektteams und qualitativen Einreichunterlagen genauso betont, wie das Vorhandensein von guten, unabhängigen und verfügbaren Sachverständigen im Verfahren. Verfahren sollen ergebnisoffen geführt und Verfahrensbeteiligung ernst genommen werden. Ein modernes Verfahrensrecht, das eine einheitliche Kundmachungsplattform und, gute Verfahrensgliederung bereithält, sowie moderne Materiengesetze welche über die Bundesländergrenzen hinweg eine einheitliche und Aarhus-konforme Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bereitstellen, wären wichtige Schritte, um gute und rasche Verfahren gewährleisten zu können. Als Herausforderungen für das Gelingen von Umweltverfahren wurden mitunter die Anwendung der Interessenabwägung zur Entscheidungsfindung, das Fehlen von Kriterien zum Klimaschutz und Reduktion von Bodenverbrauch in der UVP, der restriktive Zugang zum VwGH, der zeitliche Druck Maßnahmen/Projekte zum Klimaschutz umzusetzen, die Gewichtung des Artenschutzes, die Praxis zu Ausnahmen zum Verschlechterungsverbot der WRRL aber auch ein mangelndes Kräftegleichgewicht in den Verfahren angesehen.
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung wird die Ergebnisse des Projektes und der Veranstaltung in die Debatte rund um die Effektivität von Umweltverfahren einbringen und sich so für eine Verbesserung dieser Verfahren einsetzen.
Weitere Informationen:
Broschüre – Umweltverfahren wirksam gestalten
Presseaussendung zur Veranstaltung
Ergebnispräsentation – Birgit Schmidhuber
Ergebnispräsentation – Nikolaus Handig