In Kärnten soll eine unlimitierte Anzahl von Wölfen über zwei Jahre hinweg zum Abschuss freigegeben werden. Diese Ausnahme vom strengen Artenschutz soll in Form einer Verordnung auf den Weg gebracht werden: mangels Möglichkeit in einer Verordnung Einzelfallprüfungen anzustellen widerspricht diese der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie; auch werden Beteiligungs- und Überprüfungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit so ausgehebelt.
ÖKOBÜRO und WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen und stattdessen eine neue Richtung einzuschlagen, um in Zukunft ein sinnvolles und nachhaltiges Wolfsmanagement möglich zu machen.