Das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm erhitzt seit den frühen 2000ern die Gemüter: Die Schwarze Sulm gehört zu den ökologisch wertvollsten Flüssen Österreichs und ist als Natura-2000-Gebiet geschützt. Aus Sicht von Umweltverbänden verstößt das Projekt gegen mehrere Umweltschutzbestimmungen. Es konnte nur mithilfe von höchstumstrittenen Ausnahmen genehmigt werden. Nun wurde das Projekt in der Zwischenzeit auch noch umgeplant und 2017 die Änderungen zu Druckrohrleitung und Wasserfassungsstandort genehmigt.
Umweltorganisationen haben trotz der Forderung nach einer frühzeitigen Einbindung nur teilweise und vielfach im Nachhinein Mitspracherechte eingeräumt bekommen. Im Verfahren rund um die Änderungsgenehmigung sind die schlüssigen Einwände von WWF und ÖKOBÜRO zu den Projektänderungen und deren Auswirkungen auf den Gewässerzustand nicht betrachtet worden.
Die Umweltorganisationen haben dagegen mit Unterstützung des BIV den VwGH angerufen und dieser gibt den Organisationen Recht: Die Einwände der Umweltorganisationen zu den Projektänderungen sind zulässig, und im Verfahren zu behandeln. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat nun festzustellen, ob das Projekt sich tatsächlich so wesentlich verändert hat, als das man von einem neu zu genehmigenden Einreichprojekt ausgehen müsste.