ÖKOBÜRO und WWF Österreich hatten im Juli 2020 bei der zuständigen Fachabteilung der Kärtner Landesregierung die Herausgabe von Informationen zur Entnahme von Fischottern angefragt. Diesem Antrag wurde unter Hinweis auf den Schutz personenbezogener Daten nur teilweise entsprochen. Nach erfolgter Beschwerde hob das Landesverwaltungsgericht Kärnten im Juli 2021 den abweisenden Bescheid aufgrund fehlender Interessensabwägung auf und verwies die Sache an die Behörde zurück.
In der Zwischenzeit sind weitere Umweltinformationsanträge von anderen Umweltschutzorganisationen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Fischotter-Berichten bei der Kärntner Landesregierung eingegangen. Bei diesen handelt es sich ebenso um Umweltinformationen im Sinne des Kärntner Informations- und Statistikgesetzes und der Umweltinformations-Richtlinie der EU. Ursprünglich hatte auch hier die Behörde die Herausgabe der Berichte unter Berufung auf Datenschutz abgelehnt – zwei Beschwerden waren beim Landesverwaltungsgericht Kärnten anhängig.
Mittlerweile hat sich die Kärntner Landesregierung dazu entschlossen, nicht nur den angefragten Bericht zum Einfluss des Fischotters auf die Bachforelle, sondern auch weitere Monitoring-Berichte zur Verbreitung und Bestandsentwicklung des Bibers und Fischotters in Kärnten zu veröffentlichen. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, da sie die Bedeutung des Zugangs von Umweltinformationen unterstreicht.