Aufgrund einer Beschwerde aus dem Jahr 2012 prüfte das ACCC die Benachrichtigung und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Atombereich in Tschechien, insbesondere im Hinblick auf das Atomkraft Temelín. 2017 stellte die Aarhus Vertragsstaatenkonferenz sodann fest, dass die Republik die Verpflichtungen der Konvention nicht ausreichend berücksichtigt.
Insbesondere fehlt es laut ACCC an einem rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass die Behörden bei der Benachrichtigung der Öffentlichkeit über Atomprojekte solche Mittel zu wählen, die eine wirksame Information der betroffenen Öffentlichkeit gewährleisten. Dabei ist die Art der geplanten Tätigkeit zu berücksichtigen und im Falle potenziell grenzüberschreitender Auswirkungen auch die betroffene Öffentlichkeit außerhalb der Staatsgrenzen einzubeziehen.
Bei der Durchführung solcher grenzüberschreitenden Verfahren haben die zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern darauf hinzuwirken, dass die betroffene Öffentlichkeit im Ausland auch tatsächlich in wirksamer Weise unterrichtet wird. Hinsichtlich des Verfahrens rund um das AKW Temelín stellte das ACCC fest, dass die betroffene Öffentlichkeit in und außerhalb Tschechiens über angemessene Möglichkeiten verfügen muss, sich an den unterschiedlichen Phasen des mehrstufigen Entscheidungsverfahrens zu beteiligen.
In den vergangenen Jahren prüfte das ACCC die Umsetzung der internationalen Entscheidung durch die Tschechische Republik. Auch ÖKOBÜRO brachte sich mit Stellungnahmen zum rechtlichen Rahmen in das Verfahren ein. Bedauerlicher Weise wurden keine entsprechenden Rechtsänderungen vorgenommen. Mangels ausreichenden Engagements und konkreter Maßnahmen seitens der Tschechischen Republik legt das ACCC der Aarhus Vertragsstaatenkonferenz nun nahe, die Tschechische Republik formell zu verwarnen.