Zur Umsetzung des Europäischen Green New Deal bedarf es der Implementierung und Vollziehung des EU-Umweltrechts sowohl durch die Mitgliedsstaaten als auch durch die Organe der EU. Eine konsequente Anpassung der Aarhus-Verordnung ist nicht nur entscheidend für die Erreichung der Klimaneutralität, sondern birgt auch wirtschaftliche Möglichkeiten in sich, da funktionierender Klimaschutz die extrem schädlichen und teuren Folgeeffekte des Klimawandels abfedern kann.
Aus diesem Grund fordern die an dem Papier beteiligten Organisationen den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament zu folgenden Veränderungen des Vorschlages auf:
- Alle Rechtsakte, die Umsetzungsmaßnahmen oder Rechtsfolgen nach sich ziehen, müssen einer Überprüfung zugänglich sein
- Alle Entscheidungen über staatliche Beihilfen müssen überprüfbar sein
- Die Einführung von Kostenschutz und effektiver, gerichtlicher Kontrolle muss gewährleistet sein
- Aus den Erwägungsgründen muss klar hervorgehen, dass die Aarhus-Verordnung von der EU verabschiedet wurde, um die Aarhus-Konvention im Wirkungsbereich der EU-Institutionen umzusetzen
Zum Papier geht es hier.