Pressemitteilung (OTS) vom 12. Dezember 2020:
Trotz des hartnäckingen Widerstandes jener Länder, deren Atomkraftwerke von der nun geschlossenen Vereinbarung besonders betroffen sind, konnte ein Kompromiss gefunden werden, welcher die Interessen der Allgemeinheit verstärkt schützt.
Auch ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 brachten sich gemeinsam mit anderen NGOs aktiv in den Verhandlungsprozess ein, welcher zu einer Verpflichtung von Staaten führte, die Auswirkungen des längeren Betriebes ihrer AKWs umfassend zu prüfen und auch die Öffentlichkeit anderer Staaten einzubinden.
„Die Verabschiedung der Guidance ist nicht nur aus Sicht der diplomatischen Zusammenarbeit, sondern insbesondere auch im Sinne von mehr Transparenz und Mitsprache ein Erfolg für die Umweltbewegung. Nur so können betroffene Staaten, Personen und Umweltschutzorganisationen effektiv eingebunden werden und bessere Entscheidungen erwirken,“ so Priska Lueger, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO.
Die Linie der Vertragsstaaten entspricht auch der bisherigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs, der erst im Sommer 2019 aussprach, dass Belgien die Verlängerung des Kernkraftwerks Doel um weitere zehn Jahre umfassender zu prüfen hat.
„Diese Einigung auf die UVP-Pflicht für die Betriebsdauerverlängerung von alten Atomkraftwerken ist ein Durchbruch. Nicht nur Umweltaspekte werden in den Umweltverträglichkeitsprüfungen betrachtet, sondern auch Sicherheitsaspekte. Die Verlängerung des Betriebs von alten AKW ohne UVP, ohne Öffentlichkeit und ohne Betrachtung von Alternativen ist vorbei,“ sagt Patricia Lorenz, Antiatomsprecherin von GLOBAL 2000.
Das Espoo Implementation Committee als Umsetzungsausschuss der Konvention verfügt nun endlich über eine Grundlage, die anhängigen Verfahren zu über 55 Atomreaktoren wie Tihange, Kozloduy oder Dukovany abzuschließen.
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