30. November 2020 | NEWSFLASH Umweltrecht

Klimaschutzaspekte in der Strategischen Umweltprüfung

Für ein klimaneutrales Europa ist es ausschlaggebend, dass nationale Pläne, Programme und sonstige Rechtsakte unter Berücksichtigung des Klimawandels geprüft werden. Nationale, völkerrechtliche und europäische Klimaziele sind nur dann erreichbar, wenn die Verantwortlichen sowohl die Auswirkungen auf das Klima als auch die Anpassung an den Klimawandel in Erwägung ziehen.

„Climate Mainstreaming“ von Plänen und Programmen

Bei wegweisenden Entscheidungen ist der Klimawandel sowohl aufgrund des Klimaschutz-Gedanken als auch im Hinblick auf erforderliche Anpassungen an klimatische Veränderungen ausschlaggebend. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein geeignetes Instrument zur Klimasicherung und sollte auch herangezogen werden, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen sicherzustellen.

Aus einer im Sommer 2020 durchgeführten Studie des Umweltrechtsnetzwerks Justice and Environment (J&E) geht hervor, dass Climate Mainstreaming in nationalen Plänen und Programmen bisher eher schwach ausgeprägt ist. Die Zusammenfassung vergleicht, wie strategische Prüfungen zum Klimawandel in neun EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, ob die Abschätzungen seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens verstärkt wurden und wie die Zuständigen klimatische Faktoren berücksichtigen.

Empfehlungen für die Praxis

Bereits im Jahr 2013 veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Integration von Klimawandel- und Biodiversitätsaspekten. Die J&E Studie zeigt, dass Umweltprüfungen im Hinblick auf klimatische Aspekte für alle Beteiligten nach wie vor sehr abstrakt und schwer greifbar sind. Daher befasste sich J&E insbesondere mit der praktischen Anwendbarkeit von Klimaschutz-Vorgaben und -Zielen im Zuge der SUP.

Dabei ist es zentral, einen Plan oder ein Programm nicht nur auf das Pariser Abkommen oder die von der EU vorgegebenen nationalen Klimaziele auszurichten, sondern auch mit anderen relevanten strategischen Zielen, etwa der Agenda 2030 oder nationalen Strategien, in Einklang zu bringen. Besonders entscheidend ist dabei die frühe Planungsphase auf der höchsten strategischen Ebene, beispielsweise bei landesweiten Verkehrs- oder Infrastrukturkonzepten. Die Prüfungen sollten Trends mit und ohne dem vorgeschlagenen Plan berücksichtigen, wobei sowohl Worst Case- als auch Best Case-Szenarien einzubeziehen sind. Falls der Wissenstand hinsichtlich bestimmter Auswirkungen noch nicht ausreichend fundiert ist, kommt einem flexiblen Management und der laufenden Evaluierung von Maßnahmen eine tragende Rolle zu. Dabei sind die Alternativen stets auch in Hinblick auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf Klima und Biodiversität zu prüfen, sowie die sich daraus ergebenden unterschiedliche Erfordernisse miteinander in Einklang zu bringen.

Kaum strategische Umweltprüfungen für Nationale Klimapläne

Nicht zuletzt zeigt sich, dass die Nationalen Energie- und Klimaschutzpläne (NEKPs) nur in zwei der von der vergleichenden Studie erfassten Staaten einer SUP unterzogen wurden. Zudem gibt es keine Anhaltspunkte dafür, inwieweit die einzelnen Staaten die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen in die finale Version ihrer Pläne einfließen ließen. Auch diesbezüglich wäre somit auf nationaler Ebene ein Umdenken bei der strategischen Planung und umfassenden Prüfung im Bereich Klimaschutz wünschenswert.

Weitere Informationen:

Leitlinien der EU-Kommission zur Integration von Klimawandel- und Biodiversitätsaspekten in die SUP

Vergleichende Studie und J&E Empfehlungen zu SUP und Klimaschutz

J&E Guidance zum Thema Klimaschutz in der SUP

Praxis-Website zur SUP in Österreich

Liste an Informationsquellen zu Klimaschutz in der SUP