Am 8.10.2020 präsentierte Umweltjurist Gregor Schamschula von ÖKOBÜRO die Neuerungen im Bereich des Naturschutzrechts aufgrund der Aarhus Konvention auf dem offiziellen Treffen der Landesumweltanwaltschaften in Villach. Schwerpunkte waren dabei die Novellen zur Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit in Naturverträglichkeitsprüfungen und der Rechtsschutz in den Naturschutzgesetzen der Länder.
Da die Umsetzungen von Bundesland zu Bundesland doch in wesentlichen Punkten von einander abweichen, wurde auf diese Unterschiede gezielt eingangen und auch die Lösung zur einheitlichen, unions- sowie völkerrechtlich korrekten Implementierung diskutiert. Diese Vorschläge können auch im Positionspapier von ÖKOBÜRO nachgelesen werden.