Wölfe sind in Österreich und der EU streng geschützt, ein Abschuss nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Tötung muss einerseits notwendig sein, um ernste Schäden zu verhindern, andererseits dürfen keine gelinderen Mittel zur Verfügung stehen. Darunter fallen Alternativlösungen, wie Herdenschutzmaßnahmen, Fang, Besenderung oder Vergrämung. Keine dieser Möglichkeiten wurde in Betracht gezogen. Als Begründung führte die Behörde lediglich die wirtschaftliche Unmöglichkeit von Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa Einsatz von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden oder Hirten, an. Doch gerade diese Argumentation ist nicht haltbar, da das Land Salzburg bereits bis zu 80 Prozent der Schutzmaßnahme-Kosten ersetzt. Zudem empfahl das im Verfahren herangezogene Gutachten nicht primär den Abschuss, sondern den Fang des Wolfes oder andere Alternativlösungen.
Ein weiteres Problem stellt das Fehlen von Auflagen dar: Es besteht keinerlei Sicherstellung, dass tatsächlich der im Bescheid behandelte Problemwolf entnommen wird. Sämtlichen Jagdberechtigten der Region wurde die Abschusserlaubnis erteilt und das, obwohl der besagt Wolf bereits nach Tirol weitergezogen ist. Das Risiko, dass somit zusätzlich andere Wölfe der Tötung erliegen werden, ist daher groß.
WWF Österreich, der Naturschutzbund und ÖKOBÜRO sehen in dem Abschussbescheid keine zukunftstaugliche Lösung für den Schutz der Almwirtschaft. Es gilt nun sämtliche Energien in den Aufbau von adäquaten Herdenschutzmaßnahmen zu investieren. Ein Kurswechsel ist dringend nötig, um sowohl Wolf als auch Nutztieren das Überleben zu sichern. Nur so kann Naturschutz tatsächlich gewährleistet werden.