Am 11. Mai 2020 gab das Bundesverwaltungsgericht einem Antrag von Justice and Environment (J&E) auf Herausgabe von Umweltinformationen statt. Das Gericht forderte die österreichische Regierung auf, Dokumente mit Umweltinformationen über Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich offenzulegen. J&E hatte bereits im Jahr 2013 Informationen zu potentiellen Natura 2000-Gebieten gefordert, da durch Österreich nicht genügend Schutzgebiete gemeldet wurden. Ursprünglich lehnte das Bundeskanzleramt den Antrag auf Umweltinformationen ab, wogegen J&E Beschwerde erhob. Nun gab der BVwG der Beschwerde schließlich statt und verpflichtete die Bundesregierung zur Übermittlung der Dokumente im Sinne der Aarhus Konvention.
Da der Fall erst nach mehreren Jahren endgültig entschieden wurde, ist das betreffende Vertragsverletzungsverfahren inzwischen ausgesetzt. Die eigentliche Frage, ob Dokumente mit Umweltinformationen aus laufenden Vertragsverletzungsverfahren offengelegt werden müssen oder nicht, bleibt daher unbeantwortet. Der EuGH hat diese Frage zuvor an die EU-Mitgliedstaaten zurückverwiesen, die eine Offenlegung in der Regel ablehnen, wie dies auch in anderen von J&E auf nationaler Ebene eingeleiteten Verfahren der Fall war. J&E und ÖKOBÜRO kämpfen daher weiterhin für einen breiten Zugang zu Umweltinformationen, wie ihn die Aarhus Konvention seit jeher vorsieht.