29. April 2020 | NEWSFLASH Umweltrecht

Initiativen der Kommission für ein klimaneutrales Europa im Überblick

Im Rahmen unterschiedlicher Initiativen möchte die Europäische Kommission erreichen, dass sämtliche Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral sind. Dies erfordert nach aktuellen Erkenntnissen verschärfte Maßnahmen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultationsverfahren können sich Interessierte in die Entscheidungsprozesse einbringen.

Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz

Um die Klimaziele, die sich die EU im Rahmen des Abkommens von Paris und durch den europäischen „Green Deal“ gesetzt hat, auch tatsächlich einzuhalten, sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission (EK) nun den Verordnungsvorschlag COM (2020) 80 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität veröffentlicht. Dieses „Europäische Klimagesetz“ zielt darauf ab, das verankerte Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa bis 2050 erreichen. Der Verordnungsvorschlag soll es ermöglichen, die Reduktionsziele bei Treibhausgasen bis 2030 zu erhöhen, wobei diese Bewertung bis Juni 2021 abgeschlossen sein soll.

Die erforderlichen Maßnahmen für das Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 sollen zudem in fünfjährigen Abständen evaluiert werden. Auch die nationalen Schritte will die EK regelmäßig bewerten. Stellt sie fest, dass die Maßnahmen eines Mitgliedstaats nicht mit den Zielen der Klimaneutralität vereinbar sind, kann sie sich, nach der derzeitigen Fassung, mittels „Empfehlungen“ an die nationalen Regierungen richten. Die öffentliche Konsultation zum Verordnungsvorschlag läuft noch bis 1. Mai 2020, wobei sich bereits zahlreiche Interessierte in den Prozess eingebracht haben.

Ambitioniertere Vorgaben bis 2030

Derzeit legt die Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz fest, dass die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren haben. Das würde bedeuten, dass die Reduktion in den Jahren 2030 bis 2050 mehr als doppelt so hoch sein müsste wie in den vorangehenden vier Jahrzehnten. Damit sich die Reduktionsmaßnahmen in den Jahren bis 2050 gleichmäßiger verteilen und da es nach aktuellen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist, Klimaneutralität mit den derzeitigen Zielvorgaben zeitgemäß zu erreichen, soll dieser Reduktions-Zielpfad nun angepasst werden.

Die EK zieht ein Reduktionsziel von 50-55 % in Erwägung, Umweltschutzorganisationen hingegen fordern eine Reduktion von zumindest 65 % bis 2030. Zudem legen sie nahe, die erhöhten Vorgaben im Sinne einer effektiven Umsetzung in das Europäische Klimagesetz bereits vor dessen Inkrafttreten aufzunehmen. Bis 23. Juni 2020 können interessierte EU-Bürgerinnen und -Bürger, NGOs und andere Organisationen einen Online-Fragebogen zum Klimazielplan 2030 ausfüllen.

Weitere Initiativen

Die Kommission plant im Rahmen des „Green Deals“, einen Europäischen Klimapakt ins Leben zu rufen, damit Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Organisationen sich bei der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen und sonstigen Lösungen beteiligen können. Der Klimapakt soll dann unter Berücksichtigung der Konsultations-Beiträge im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 in Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen werden. Hier können Rückmeldungen noch bis 7. Mai 2020 abgegeben werden. Demnächst sollte auch eine Konsultation zum Europäischen Emissionshandelssystem und voraussichtlich im 3. Quartal 2020 zum Europäischen Green Deal stattfinden.

Weitere Informationen

Öffentliche Konsultation zum Europäischen Klimagesetz

Klimazielplan 2030

Online-Fragebogen zum Klimazielplan 2030

Öffentliche Konsultation zum EU-Klimapakt

Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz

Artikel CAN Europe zur Treibhausgas-Reduktion