Am 19.3. fand ein Workshop zur Umsetzung der Aarhus Konvention in den Landesgesetzen unter der Leitung von ÖKOBÜRO statt. Angesichts der aktuellen Situation wurde dieser nicht wie geplant in Innsbruck, sondern per Online-Videokonferenz abgehalten. Zunächst erfolgte im Rahmen dieses - durch das LIFE Programm der EU geförderten - Workshops eine kurze Präsentation über den Zugang zu Gerichten für die Öffentlichkeit. Dabei wurde auch speziell auf den Umsetzungsleitfaden der EU Kommission eingegangen und die Schwächen der derzeitigen Umsetzung hingewiesen. Anschließend fand eine gemeinsame Diskussion unter den Teilnehmenden statt, die auf die Bedeutungen für die tägliche Praxis einging.
Die Präsentation kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Der Leitfaden der Kommission steht hier zum Download bereit.