Der Fischotter steht europarechtlich unter Schutz und befindet sich in der alpinen Region in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Ausnahmen vom strengen Schutz dieser Tiere dürfen nur in Einzelfällen, und nach fundierter Prüfung, genehmigt werden. Der Verordnung mangelt es jedoch an einer solchen Prüfung, um die ausnahmsweise Tötung des Fischotters zu rechtfertigen – das ist aus Sicht von ÖKOBÜRO und WWF rechtswidrig. Die Behörde weigert sich nun, diese Verordnung einer Überprüfung, auf Antrag der Umweltorganisationen, zugänglich zu machen.
Wir bleiben weiter dran und weisen die Kärntner Landesregierung auf ihre Pflicht hin, uns die Überprüfung der Verordnung zu ermöglichen. Dies ist wichtig zur Aufrechterhaltung eines strengen Artenschutzregimes in Österreich, das es angesichts der alarmierenden Zahlen zum heimischen Artensterben auch braucht.