Jetzt ist sie eingebracht. Die Klimaklage, oder viel genauer: die Individualanträge gegen konkrete klimaschädliche Bestimmungen zur steuerlichen Begünstigung von Kerosin und Flugreisen, wurde am 20. Februar 2020 an den Verfassungsgerichtshof übergeben. Tausende Einzelpersonen schlossen sich als zusätzliche Antragstellerinnen und Antragsteller dem rechtlichen Schritt von Greenpeace an und fordern so das Höchstgericht zu einer Prüfung auf, ob die klimaschädlichen Bestimmungen aus dem Umsatzsteuergesetz und Mineralölsteuergesetz ihre Grund- und Menschenrechte verletzen, indem sie klimaschädliches Verhalten aktiv fördern.
Die Klimakrise wirkt sich auch in Österreich direkt auf das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung aus – mit längeren und extremeren Hitzeperioden ohne Abkühlung, der höheren Wahrscheinlichkeit von Muren und Lawinen, sowie größerer Hochwassergefahr. Österreich kommt bis dato seinen Verpflichtungen zum Klimaschutz gegenüber der Staatengemeinschaft nicht ausreichend nach. Die geteilte Verantwortlichkeit zum aktiven Klimaschutz muss von allen Beteiligten ernst genommen werden, damit schlimmste Folgen noch abgewendet werden können. Sollte der Antrag erfolgreich sein, kann der Verfassungsgerichtshof die klimaschädlichen Subventionen aufheben, bzw. dem Gesetzgeber die Reparatur auftragen.
ÖKOBÜRO unterstützte in der juristischen Arbeit die Anwältin Michaela Krömer bei der Erarbeitung der Individualanträge. Im Juni 2019 wurde dazu auch von ÖKOBÜRO gemeinsam mit der Forschungsstelle Umweltrecht eine Veranstaltung zum Thema "Klimaklagen" abgehalten, in der auf die österreichischen Möglichkeiten eingegangen wurde. Zur Nachlese der Veranstaltung.
Details: www.klimaklage.at