Das Umweltrechtsteam von ÖKOBÜRO unterstützt gemeinsam mit Rechtsanwältin Michaela Krömer Greenpeace bei der Vorbereitung deren Klimaklage. Rechtlich gesehen bereiten wir gemeinsam Individualanträge an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor, in denen wir klimaschädliche Regelungen in einzelnen Gesetzen in Frage stellen.
Unserer Ansicht nach bedeuten die Folgen der Klimakrise, etwa immer häufigere Dürren und Überschwemmungen, einen Eingriff in Menschenrechte wie das Recht auf Leben und Privatleben. Wir wenden uns daher an den VfGH um diese Grund- und Menschenrechte zu schützen!
Konkret wird Anwältin Michaela Krömer die Anträge im Namen von Greenpeace und von der Klimakrise bereits besonders stark betroffenen Menschen beim VfGH einbringen. Das ÖKOBÜRO-Umweltrechtsteam recherchiert davor mögliche Grundrechtsverstöße. Über den Sommer werden wir gemeinsam entscheiden, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wir vorgehen.
Sollte uns der VfGh Recht geben, würde er die betroffenen Bestimmungen aufheben und vermutlich den Gesetzgeber beauftragen die Regelungen zu reparieren. Dies wäre zugleich die höchstgerichtliche Klarstellung, dass auch alle zukünftigen Gesetze klimafit sein müssen. Sonst droht ihnen, dass sie nach Klagen von Betroffenen ebenfalls aufgehoben werden.
Im Falle einer Niederlage vor dem VfGH ist der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich. Auch dessen Urteile sind für Österreich verbindlich.