14. Mai 2019 | NEWSFLASH Umweltrecht

Aktuelles aus dem Umweltrecht

Ankündigung für Tagung zum Thema Klimaklagen, UVP-Entscheid zum Bauvorhaben "Hotel InterContinental", "WEV" und "Heumarktgebäude", Mitsprache nationaler Parlamente zum Freihandelsabkommen EU und Singapur, spanische Präzidenzentscheidung und Erlass zu Gunsten Umweltorganisation IIDMA, Stellungnahme zu Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfs. 

  • Am 4. Juni 2019 veranstaltet ÖKOBÜRO gemeinsam mit der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Wien und der Rechtsanwaltskanzlei NHP im Dachgeschoß der Juridicums eine Tagung zum Thema Climate Litigation. Im Rahmen unterschiedlicher Vorträge und Diskussionen wollen wir die Möglichkeiten von Klimaklagen in Österreich und Europa erläutern. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Link
  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied am 9. April 2019, dass das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordert. Obwohl die Projektwerberin im Laufe des Verfahrens den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht zurückzog, entschied das BVwG in der Sache. Als Begründung führte es an, dass Feststellungsverfahren auch von Amts wegen durchzuführen sind. Zudem stellte das Gericht fest, dass das UVP-G die UVP-Richtlinie der EU in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU hinsichtlich Städtebauvorhaben in schutzwürdigen Gebieten (idF UNESCO-Welterbestätten) nicht ausreichend umsetzt. Link
  • In einem Gutachten zum Freihandelsabkommen der EU und Singapur stellt der EuGH klar, dass dieses Abkommen nicht ohne die Mitsprache nationaler Parlamente abgeschlossen werden darf. Geklärt wurde auch, welche Bestimmungen des Abkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, welche in die geteilte Zuständigkeit der Union und welche in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle. Dieses Ergebnis lässt Rückschlüsse auf alle modernen Handelsabkommen, wie zB CETA, zu. Link
  • In einer bedeutenden Präzedenzentscheidung geht der spanische Oberste Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und erlässt der Umweltorganisation IIDMA (International Institute for Law and Environment) die Gerichtskosten. Konkret ging es in dem Verfahren um die Erstellung eines nationalen Übergangsplans für Verbrennungsanlagen. Link
  • In seinem Schlussantrag vom 8. Mai 2019 hat Generalanwalt Saugmandsgaardoe Stellung zu Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfs genommen. Der EuGH schließt sich in seinen Urteilen in der Regel der Ansicht des Generalanwalts/der Generalanwältin an, die Entscheidung bleibt dennoch gespannt abzuwarten. Link. Generalanwalt Saugmandsgaardoe hält die ausnahmsweise Bejagung von Wölfen für mit der FFH-RL vereinbar, wenn
    • sie dem Ziel dient, Wilderei zu bekämpfen, Schäden an Hunden zu verhindern und/oder das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern
    • es keine anderen Mittel zur Erreichung dieser Ziele gibt
    • der Erhaltungsstatus der Population für den Mitgliedsstaat oder die biogeografische Region erhoben wurde
    • der Erhaltungsstatus nicht weiter verschlechtert wird
    • eine maximale jährliche Quote festgelegt wird und dabei andere Ausnahmegenehmigungen und andere auf Menschen zurückzuführende Ursachen der Sterblichkeit berücksichtigt werden
    • die Bedingungen der Entnahmen genau definiert und streng überwacht werden

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