Die Einhaltung von EU- und Völkerrecht
Unter Compliance versteht man im Umweltrecht die Einhaltung von internationalen Regeln für Umweltschutz durch die Gesetze einzelner Staaten. Diese Mindeststandards ergeben sich für Österreich aus den Verordnungen und Richtlinien der europäischen Union und aus völkerrechtlichen Verträgen. ÖKOBÜRO achtet darauf, dass die Gesetze in Österreich und in umliegenden Staaten diesen Mindeststandards entsprechen.
Die Umwelt kennt keine Staatsgrenzen. Daher sind internationale und europäische Vereinbarungen über Mindeststandards für den Umweltschutz erforderlich. Sie schaffen allgemein gültige Regeln, an die sich alle Vertragsstaaten halten müssen.
In der Europäischen Union sorgen Richtlinien und Verordnungen für gemeinsame Mindeststandards im Umweltschutz der Mitgliedstaaten. Auf internationaler Ebene gibt es wichtige völkerrechtliche Verträge zum Umweltschutz, die über die EU-Mitgliedsstaaten hinausreichen. Sowohl Österreich als auch die EU haben sich verpflichtet, diese Verträge einzuhalten:
Für die Einhaltung der im europäischen Umweltrecht festgeschriebenen Mindeststandards ist die Europäische Kommission zuständig. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Verfahren gegen die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten. Die Aarhus Konvention regelt die Einbindung der Öffentlichkeit in den Vertragsstaaten. Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) überprüft als Einhaltungsausschuss der Aarhus Konvention, ob die Vertragsstaaten die Vorgaben der Konvention erfüllen.
Das Espoo Implementation Committee sorgt dafür, dass die Unterzeichnerstaaten die Auswirkungen von Großprojekten über staatliche Grenzen hinaus berücksichtigen. Etwa bei Atomkraftwerken, großen Staudämmen oder Verkehrsprojekten kann es der Fall sein, dass mehrere Länder betroffen sind. In diesem Fall sind auch Personen in diesen betroffenen Staaten in den Genehmigungsprozess einzubinden.
Der Ständige Ausschuss der Alpenkonvention überwacht den Schutz der natürlichen Ökosysteme im Alpenraum. Schäden sind im Voraus zu vermeiden. Jene Personen oder „Verursacher:innen“, die die Umwelt beeinträchtigen, sollen auch Maßnahmen zu ihrem Schutz setzten. Die natürlichen Ressourcen im Alpenraum sind sorgfältig und nachhaltig zu nutzen.
Leider ist es nicht selbstverständlich, dass sich die Staaten an die internationalen und europäischen Regeln halten. Umweltschutzorganisationen wie ÖKOBÜRO spielen in ihrer überwachenden Funktion bzw. als "Watchdogs" daher eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Umwelt-Mindeststandards.
Wir setzen uns dafür ein, dass Entscheidungsprozesse demokratisch ablaufen und die Öffentlichkeit sich daran beteiligen kann. Wir engagieren uns für die Umsetzung des EU-Umweltrechts und der Konventionen in Österreich, arbeiten aber auch international mit anderen Organisationen zusammen, um auch die europäischen Verordnungen und Richtlinien zu verbessern.
Wir erstellen Studien, organisieren Veranstaltungen und setzen uns für den Ausbau der Beteiligungsrechte in Österreich und anderen EU-Ländern ein. Notfalls gehen wir bei der EU-Kommission, vor den völkerrechtlichen Komitees und vor Gericht gegen Verstöße gegen die gemeinsamen Umwelt-Mindeststandards vor.