ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung
Mit der EU-Notfallmaßnahmen-VO will die Europäische Union Vorhaben der Energiewende beschleunigen. Doch in der Praxis stellt sich der gewählte Weg als rechtswidrig und gefährlich für den Umweltschutz heraus. Daher haben ÖKOBÜRO und bankwatch ein Rechtsmittel dagegen erhoben.
Die EU-Notfallmaßnahmen-VO ist eine Reaktion auf die Energiekrise als Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine. In dem Rechtsakt des Rates werden bestimmte unionsrechtliche Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt mit dem angegebenen Ziel, die Energiewende weiter zu beschleunigen. Auch wenn das Ziel durchaus begrüßenswert ist, zeigt sich das gewählte Mittel als mehrfach problematisch. Wie auch bereits in der Stellungnahme von ÖKOBÜRO zur Verordnung der EU festgehalten, gibt es mehrere wesentliche Kritikpunkte. Unterm Strich eignet sich die VO sogar, der Umwelt zu schaden, statt ihr zu helfen.
Konkret bedeutet das:
Die Verordnung liegt derzeit bis Mai beim Rat der EU zur Stellungnahme. Sollte dieser beschließen, sie aufrecht zu erhalten, kann von ÖKOBÜRO und bankwatch ein Rechtsmittel an den EuGH erhoben werden.
Umweltrecht & Agenda 2030:
Die Sicherung des breiten Zugangs zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie ist als SDG 7 Teil der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs – Sustainable Development Goals) und in der Gesetzgebung sowie im Vollzug zu beachten. Angesichts der potentiell langfristigen und irreversiblen Schäden auf das Ökosystem, dessen Erhalt und Förderung ebenfalls gleichwertig zu behandelnde Ziele der nachhaltigen Entwicklung darstellen, kann die Notfallmaßnahmen-VO zur Energiewende nicht als geeignete Maßnahme für eine vermeintliche Verbesserung in der unabhängigen Energieversorgung Anwendung finden.
Gregor Schamschula ist Umweltjurist bei ÖKOBÜRO. Er leitet den Bereich Recht und hat seine Schwerpunkte im Wasser-, UVP- und Artenschutzrecht.