8. April 2025 09:27

ÖKOBÜRO: Umweltbewegung warnt vor EABG-Novelle in der Steiermark

Blau-schwarze Koalition nutzt Erneuerbaren Ausbau als trojanisches Pferd um den Naturschutz zu schwächen.

Das geplante steiermärkische Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (StEABG) stößt auf scharfe Kritik. Unter dem Vorwand des Erneuerbaren Ausbaus will die blau-schwarze Landesregierung die Rechte von Umweltanwaltschaft und Umweltschutzorganisationen beschneiden. „Mit diesem Gesetzesentwurf wird der Umweltschutz in der Steiermark aufs Spiel gesetzt“, so Gregor Schamschula, Bereichsleiter Recht bei ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung. „Die geplanten Einschränkungen stellen einen Angriff auf die demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit dar und gefährden letztlich die Energiewende, anstatt sie zu beschleunigen.

Besonders alarmierend ist die beabsichtigte Streichung des Revisionsrechts der Landesumweltanwaltschaft (LUA). Diese soll als unabhängige Kontrollinstanz bei Großprojekten Risiken für Natur und Mensch frühzeitig abwehren. Künftig könnte ihr jedoch der Gang zum Höchstgericht verwehrt bleiben. „Ohne die Möglichkeit zur Revision verlieren wir eine zentrale Instanz für den Umweltschutz“, warnt Schamschula. „Das bedeutet auch eine unklare Rechtslage und längere Verfahren.

Inakzeptabel ist ebenfalls die Halbierung der Beschwerdefrist für Umweltschutzorganisationen auf nur noch zwei Wochen. Ein solcher Einschnitt stellt einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention dar und erschwert den effektiven Rechtsschutz erheblich. „Die neue Regelung macht es praktisch unmöglich, rechtzeitig gegen umweltschädliche Projekte vorzugehen – offensichtlich will man die Öffentlichkeit aus den Verfahren aussperren“, so Schamschula. Das kann auch für Projektwerbende problematisch werden: Eine solche Verkürzung ist mit unions- und völkerrechtlichen Regelungen kaum vereinbar und kann zur höchstgerichtlichen Aufhebung von Verfahren führen. Diese müssten dann erneut durchgeführt werden, die Rechtssicherheit leidet.

Ein weiterer schwerwiegender Punkt sind die unionsrechtswidrigen Artenschutzbestimmungen im Entwurf. Zudem könnte die pauschale Anwendung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für erneuerbare Energien ohne gut durchdachte Ausnahmen den Naturschutz unzulässig aushebeln.

Studien zeigen immer wieder: Echte Verfahrensbeschleunigung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Öffentlichkeit effektiv beteiligt wird und die Ressourcen der Behörden entsprechend aufgestockt werden“, sagt Gregor Schamschula. Andernfalls drohen Verfahrensstau und eine unzureichende Prüfung von Projekten.

ÖKOBÜRO fordert die steiermärkische Landesregierung daher zu einer sofortigen Überarbeitung des Gesetzes auf, um den Umweltschutz und die rechtlichen Standards zu wahren. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Klima- und Naturschutz zusammen gedacht werden und die Öffentlichkeit miteinbezogen wird.