Vorschlag verstößt gegen Grundrecht auf faires Verfahren und europäische Vorgaben zur Umweltprüfung. Umweltministerin Köstinger muss Veto einlegen.
Wien (OTS) - Wie die heutige Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, soll das in Grundzügen bereits letzte Woche bekanntgewordene Standortgesetz trotz umfassender Kritik heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Ministerrat vorgelegt werden. Entschärft werden soll es offenbar durch eine Verdoppelung der Frist auf 18 Monate, bevor einem Projekt automatisch als genehmigt gelten soll.
Thomas Alge, Umweltjurist und Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: „Wir werden den Gesetzesvorschlag genauestens prüfen. Die Fristverlängerung allein ändert nichts daran, dass dieser Entwurf verfassungs- und europarechtswidrig ist. Eine effektive Beteiligung und Umweltprüfung gemäß Europarecht und das Recht auf ein faires Verfahren sind nicht gewährleistet, wenn es einen Stichtag gibt, an dem eine Genehmigung automatisch erteilt wird. Ein solches Gesetz, sofern es in der kolportierten Form kommt, steht in Konflikt mit der Verfassung und dem Europarecht. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zerstört dadurch ein wesentliches Element der UVP, die Rechtssicherheit, mit einer Genehmigungsquote von fast 100 %. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert, mit Verfahren bis zu den Höchstgerichten sowie zivilrechtliche Unterlassungsklagen der Betroffenen.“
Wer Infrastrukturprojekte beschleunigen möchte, sollte eher die Ressourcen der UVP-Behörden erhöhen und auch die Unternehmen vor der Antragstellung unterstützen. Denn ein großer Teil der Verfahrensdauer ist unvollständigen Unterlagen geschuldet, die dann erst mühselig während des laufenden Verfahrens zusammengestellt werden. Laut dem bis zum Jahr 2015 reichenden UVP-Bericht des Umweltministeriums dauert es nach dem Antrag durchschnittlich neun Monate, bis die Unterlagen komplett sind. 2016 brauchten die Projektwerbenden laut „Der Standard“ sogar durchschnittlich mehr als elf Monate für Vollständigkeit der Unterlagen, während die Verfahren danach nur sieben Monate dauerten. Auch Planänderungen im laufenden Verfahren verzögern regelmäßig den Fortgang. Der Flughafen Wien hat etwa im Verfahren um die 3. Piste sechsmal geänderte Pläne eingereicht und damit das Verfahren verzögert.
„Mit diesem einseitigen Bedienen von Konzerninteressen auf Kosten der Umweltrechte bringt uns die Regierung in die Zeit der Baustellenbesetzungen zurück, die in der Besetzung der Hainburger Au gipfelten. Ich hoffe, Umweltministerin Elisabeth Köstinger beendet mit ihrem Veto im Ministerrat dieses rechtlich wie sachlich völlig unangebrachte Vorhaben des Wirtschaftsministeriums.“ kritisiert Alge.
Link: [UVP-Verfahrensdauern] (https://www.ots.at/redirect/oekobuero13)
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.