ÖKOBÜRO prüft Last-Minute-Änderung bei Aarhus-Beteiligungsgesetz auf Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht
Wien (OTS) - Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben kurz vor der heutigen Abstimmung einen Abänderungsantrag zum Aarhus-Beteiligungsgesetz eingebracht. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf sollen im Wasser- und im Abfallrecht Beschwerden von Umweltschutzorganisationen nicht automatisch aufschiebende Wirkung haben. Eine Umweltschutzorganisation kann nur aufschiebende Wirkung beantragen und die Behörde entscheidet anschließend, ob sie diese zugesteht.
Für den Umweltjuristen und Leiter Bürgerbeteiligung und Recht bei ÖKOBÜRO Gregor Schamschula stellt die Streichung der aufschiebenden Wirkung eine weitere massive Schwächung des Umweltschutzes dar: „Ohne aufschiebende Wirkung können sensible Ökosysteme massiv geschädigt werden, was nachher nicht mehr wiedergutzumachen ist, selbst wenn ein Gericht im Nachhinein den Genehmigungsbescheid aufhebt. Solche gravierenden Änderungen an der Begutachtung vorbei im letzten Moment vorzunehmen ist unverantwortlich, zumal wir gegen diese Regelung schwere europa- und verfassungsrechtliche Bedenken haben.“