Neue Prüfkriterien zu Boden- und Klimaschutz positiv. Schwellenwerte weiter zu hoch
Wien (OTS) - Die von Umweltministerin Leonore Gewessler heute vorgestellten Änderungen zur UVP-G Novelle sind aus Sicht von ÖKOBÜRO grundsätzlich positiv zu bewerten. Durch die Anpassung der Schwellenwerte zur Flächennutzung und die notwendige Prüfung von versiegelten Flächen für Projekte erfolgen wichtige Schritte zur Reduktion des Flächenverbrauchs. Dasselbe gilt für die Umsetzung der Vorschläge der Praktiker:innen Arbeitsgruppe im Hinblick auf eine verbesserte Strukturierung des Verfahrens und zur Unterstützung der Projektwerbenden bei der Vorbereitung der Einreichunterlagen. Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: „Die UVP-G Novelle geht in die richtige Richtung. Erstmals, seit vielen Jahren, gibt es auch Verbesserungen für den Umweltschutz, die nicht direkt durch laufende Vertragsverletzungsverfahren begründet sind. Positiv ist auch, dass einige Vorschläge der Arbeitsgruppe aus der Praxis in die Novelle integriert worden sind.“
Kritisch zu sehen ist die Einführung des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen und dass in Zukunft die Erarbeitung von Maßnahmen zum Ausgleich negativer ökologischer Projektfolgen erst in einem nachgelagerten Verfahren erfolgen soll. “Die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen im Wege von Auflagen und Bedingungen stellt einen wichtigen Bestandteil der UVP dar, weil erst durch diese Maßnahmen ein hoher Umweltschutzstandard trotz Eingriffen möglich bleibt. Eine Ausgliederung, geschweige denn eine Kompensation in Geld, wäre für die Erreichung der Ziele einer UVP kontraproduktiv“, so Alge.
Problematisch erscheint auch, dass die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht weiter viel zu hoch sind. In Österreich gibt es nur etwa 20 UVP-Verfahren pro Jahr. Doch es gibt viel mehr Verfahren mit großen Umweltauswirkungen als jene, die in der UVP verhandelt werden. Thomas Alge: „Österreich hinkt hier im EU-Vergleich weiter hinterher. Wichtig wäre beispielsweise ein Schwellenwert für große PV Anlagen in Freiflächen. Je größer diese Anlagen werden, desto größer sind die Umweltauswirkungen und desto problematischer wird die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die hier vorliegende Rechtsunsicherheit kann im Ergebnis dazu führen, dass die Projekte dann lange dauern“.
Im Hinblick auf die angedachten Beschleunigungsmaßnahmen stellt ÖKOBÜRO fest, dass UVP-Verfahren laut dem diesjährigen UVP-Bericht des Umweltministeriums an den Nationalrat ab Vollständigkeit der Einreichunterlagen im Schnitt nur 7 Monate brauchen. Bei jenen wenigen Verfahren, die erheblich länger dauern, liegt die Ursache häufig im langen Zeitraum bis zur Vollständigkeit der Einreichunterlagen oder bei größeren Projektänderungen. Thomas Alge: „Wie unsere Untersuchung mit der Universität für Bodenkultur Wien zur UVP im letzten Jahr gezeigt hat, liegt ein wesentlicher Schlüssel für rasche und wirksame Verfahren bei der Ausstattung der Behörden auf Landesebene mit Personal und Sachverständigen. Hier sind die Länder am Zug, dies sicherzustellen.“
Weiters bremsen fehlende Flächenausweisungen für Erneuerbare auf Landesebene die Energiewende aus. Die UVP-G Novelle sieht vor, dass fehlende Energieraumplanungen in den Bundesländern in Zukunft kein Hindernis mehr für Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie sind. ÖKOBÜRO sieht darin einen wichtigen ersten Schritt zur Sicherstellung einer raschen und naturverträglichen Energiewende, wenngleich eine Widmungsdurchbrechung nur ultima ratio sein kann. Der eigentliche Hebel für die Energiewende liegt bei den Zonierungen und ordentlich durchgeführten Strategischen Umweltprüfungen in den Bundesländern.